Versicherungsbedingungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Vertragsbedingungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung, worauf ist (unbedingt) zu achten?
In dieser Beitragsreihe werde ich ausführlich auf die Unterschiede in den Vertragsbedingungen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung eingehen. Gedacht ist das Ganze als erste Orientierungshilfe im Dschungel der vielfältigen BU-Bedingungen, aber auch als eine Art „Checkliste“ für Beratungsgespräche und bestehende Verträge.
Beginnen werde ich dabei mit den elementaren zugrunde liegenden Vertragsbedingungen. Ich nenne Sie gerne „Basics“. Eine einzige unklare oder schlechte Formulierung bei einem dieser „Basics“ ist aus meiner Sicht ein absolutes KO-Kriterium bei der Auswahl der geeigneten BU-Versicherung und kann durch nochsoviele Sternchen und Pluspunkte in anderen Bereichen nicht mehr kompensiert werden.
Warum ich das so rabiat sehe?
Im Leistungsfall stellen Sie sich bitte einfach eine BU Versicherung wie eine Kette aus vielen einzelnen Kettengliedern (= Vertragsbedingungen) vor, die alle der Belastung stand halten müssen. Ein einziges Kettenglied, das bricht, führt zum Versagen der gesamten Kette: Die Versicherung muss nicht bezahlen - und dass eine Versicherung über Jahre hinweg eine Rentenleistung erbringt, zu der sie eigentlich nicht verpflichtet wäre, glaubt wohl keiner ernsthaft, oder?
Anders ausgedrückt: Bei den „Basics“ geht es darum, ob ich im Ernstfall überhaupt Leistungen vom Versicherer erhalte. Bei den erweiterten Rahmenbedingungen geht es eher um spezielle Ausgestaltungsmöglichkeiten und um die Frage, ob ich evtl. sogar mehr Leistung erhalte.
Dazu ein Beispiel: Was nutzt es mir, wenn der Versicherer zwar eine „zusätzliche erstmalige Einmalzahlung bei BU“ anbietet aber im Ernstfall die Leistung verweigert, weil ich bei Rot über die Kreuzung gefahren bin und damit einen Unfall und meine BU verursacht habe? Im Ergebnis erhalte ich also weder eine „erstmalige Einmalzahlung“ noch die versicherte Rente. (Ich bin mir bewusst, dass das jetzt ein sehr einfaches Beispiel ist, und wir alle ausserdem so etwas ja niemals machen würden – trotzdem einfach mal angenommen..….)
Besser wäre es doch gewesen, einen Versicherer zu wählen, der in seinen Bedingungen ein solches Verkehrsdelikt mitversichert hat - anstatt sich von der "tollen Sonderzahlung" blenden zu lassen. Leider werden BU Versicherungen sehr oft genau so verkauft!
Aufgebaut habe ich das Ganze so, dass Sie von diesem aktuellen Beitrag ausgehend, durch Verlinkung jeweils zu dem entsprechenden Thema gelangen. Ich freue mich auf Ihre Anregungen und Fragen. Nutzen Sie dazu einfach das Kontaktformular oder unten die Kommentarmöglichkeit.
„Basics “
- Verzichtet der Versicher ohne wenn und aber auf die Abstrakte Verweisung?
- Gibt es eine Straftatenklausel, die z.B. Verkehrsdelikte vom Versicherungsschutz ausklammert?
- Wie ist die Arztanordnungsklausel gefasst?
- Ist die konkrete Verweisung klar und sauber eingegrenzt?
- Wie sind die Ereignisse definiert, die überhaupt zu einer BU führen können?
- Wie lange muss die Beeinträchtigung der Arbeitskraft andauern?
- Gibt es unübliche, überraschende Einschränkungen im Versicherungsschutz?
- Was passiert bei einer Änderung des Berufes?
- Was passiert bei einer Änderung des Status (Selbstständig <-> Angestellt)?
- Was geschieht beim (vorübergehenden) Ausscheiden aus dem Beruf?
„erweiterte Rahmenbedingungen“
- Gibt es Nachversicherungsmöglichkeiten ohne erneute Gesundheitsprüfung?
- Verichtet die Gesellschaft auf das Recht zur Beitragsanpassung nach §163 VVG?
- Behält sich der Versicherer eine „befristete Anerkenntnis“ vor?
- Gibt es die Möglichkeit einer „lebenslangen“ BU-Rente?
- Gibt es eine „Erstmalige Einmalzahlung“ und/oder eine „Wiedereingliederungshilfe“?
- Gibt es eine garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall? - Wird unter Umständen rückwirkend geleistet, ab Beginn der Berufsunfähigkeit?

Gartenstrasse 51
61130 Nidderau
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