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Berufsunfähigkeitsrente und Inflation

Angesichts der aktuellen Diskussion um die Griechenlandhilfe und eine deshalb befürchtete, zunehmende Inflationstendenz, beschäftige ich mit heute mit der Frage, wie das leidige Thema Inflation im Rahmen einer Absicherung gegen Berufsunfähigkeit zu berücksichtigen ist.

Zunächst kurz die Fakten: Anhand unserer Inflationstabelle können Sie z.B. erkennen, dass 1.000.- Euro monatliche BU-Rente bei einer Inflation von 3% im Jahr nach 15 Jahren nur noch ca. 633.- Euro Kaufkraft haben.(Gemessen am heutigen Wert) - mit zunehmender Dauer und steigender Inflationsrate steigt dieser Verlust dramatisch an. Dies führt natürlich ohne entsprechende Gegenmassnahmen zu einer sinkenden Kaufkraft und zu sinkendem Lebensstandard - von der Gefährdung der eigenen Altersvorsorge einmal ganz abgesehen.

Was ist zu tun, bzw. beim Abschluss bereits zu berücksichtigen?

  1. Versicherte Rente bereits bei Abschluss ausreichend bemessen
  2. Eine dynamische Anpassungsoption mit vereinbaren
  3. Eine Gesellschaft mit garantierer Anpassung im Leistungsfall wählen
  4. Eine Gesellschaft mit vielfältigen Anpassungs(Erhöhungs)optionen wählen

Zum ersten Punkt ist eigentlich nichts anzumerken.

Der zweite Punkt, Dynamische Anpassung beinhaltet zunächst einmal nur, dass die Versicherung Ihnen jedes Jahr anbieten MUSS, den Beitrag und die Leistung aus Ihrer Versicherung um einen bestimmten Prozentsatz zu erhöhen. Sie KÖNNEN entscheiden, ob Sie das Angebot annehmen oder ablehnen (Dabei gibt es ein paar Spielregeln zu beachten) Somit haben Sie jedes Jahr die Möglichkeit, innerhalb gegebener Grenzen Ihren Versicherungsschutz zu erhöhen - sofern nicht bereits eine Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Das Ganze OHNE erneute Gesundheitsprüfung.
Eine Dynamische Anpassungsoption von mindestens 5% sollte m.E. Bestandteil einer jeden vernünftigen BU Absicherung sein und wird auch von allen Gesellschaften angeboten.

Der dritte Punkt, garantierte Anpassung im Leistungsfall greift dann, wenn die Berufsunfähigkeit bereits eingetreten ist: Dann bietet keine Versicherung eine weitere Dynamik (s.o.) mehr an.
Bei vielen Gesellschaften wird hier versprochen, eine bereits laufende BU Rente um einen gewissen Prozentsatz der Vorjahresrente zu erhöhen. Achtung: Dieses Versprechen resultiert alleine aus den Überschüssen/Gewinnen der jeweiligen Gesellschaft und ist NICHT garantiert. Schon jetzt sind diese Prozentsätze im Vergleich zu den vergangenen Jahren gesunken, liegen bei 0,75% bis ca 2,75%, Tendenz weiter sinkend!
Eine Handvoll Versicherungen bieten an, eine GARANTIERTE Erhöhung von z.B. 2-5% der Vorjahresrente in den Vertrag zu integrieren. Hier ergeben sich dann Erhöhungen in Höhe der Garantierten Erhöhung + Erhöhung aus den Überschüssen. Sie sollten auf Alle Fälle eine Gesellschaft wählen, die Ihnen diese Option anbietet - und sie auch nutzen, selbst wenn es ein paar Euro Beitrag mehr kostet! Bei der Option auf diese Möglichkeit trennt sich bei den Anbietern die Spreu vom Weizen!

Zum Vierten Punkt: Hier geht es darum, dass viele Gesellschaften ermöglichen, beim Vorliegen eines bestimmten Ereignisses (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, Selbstständig machen, Haus kaufen etc.) die Versicherungssumme nach oben anzupassen, ebenfalls OHNE erneute Gesundheitsprüfung. Prinzipiell ist es natürlich gut, wenn hier eine Gesellschaft möglichst viele Ereignisse aufzählt. Zu beachten sind aber auch die Rahmenbedingungen: Wie lange haben Sie Zeit, eine Anpassung nach Eintritt des Ereignisses vorzunehmen? - Bis zu welchem Alter? Bis zu welcher Versicherungssumme insgesamt? Werden bereits vorgenommene Dynamiken angerechnet? Hier wird viel Spiegelfechterei betrieben- bei einigen Gesellschaften ist es nahezu unmöglich, diese Option zu nutzen. Hier hilft nur ein kritischer Blick in die Vertragsbedingungen.
Wirklich gute Versicherer bieten dagegen oft in den Bedingungen eine Option, sogar OHNE besondere Ereignisse eine Anpassung vorzunhemen.

Fazit: Natürlich bedeutet der Kaufkraftverlust durch die Inflation ein ernstzunehmendes Problem für eine evtl. Berufsunfähigkeitsrente- lässt sich aber bereits im Vorfeld durch Auswahl einer guten Gesellschaft und entsprechender Vertragsgestaltung "in den Griff" bekommen.

Ich freue mich auf Ihre Fragen und Anmerkungen zu diesem Thema!

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