Trauerbewältigung bei Antrag auf BU-Versicherung angabepflichtig
Wer bei Antragstellung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung die Frage nach Depressionen, Angstzuständen, Chronischer Müdigkeit oder anderen psychischen Problemen verneint, tatsächlich aber in der Vergangenheit Arztbesuche wegen einer Depression hatte, verliert seinen Versicherungsschutz, weil er arglistig handelt.
Der Betroffene Versicherungsnehmer hatte nach dem Tode seines Vaters zur Bewältigung seiner Trauer mehrfach einen Arzt aufgesucht. Bei der Antragstellung zu seiner BU-Versicherung hatte er diesen Umstand aber für nicht erheblich gehalten und deshalb nicht angegeben.
Das Landgericht Saarbrücken (AZ: 12 O 193/08) bewertete dieses Verhalten als Arglist und somit sei die Versicherung berechtigt, den Vertrag anzufechten und brauche nicht zu leisten. Es handele sich bei solchen Behandlungen eben nicht um alltägliche, unwichtige gesundheitliche Einschränkungen.
Mein Kommentar
Hier gibt es nur eine Empfehlung: ALLES, wonach der Versicherer bei Antragstellung fragt, ist vom Antragsteller wahrheitsgemäß zu beantworten. Eine Gewichtung, ob eine bestimmte Erkrankung oder Gesundheitsstörung als wichtig oder unerheblich einzuschätzen ist, steht weder dem Antragsteller, noch dem Vermittler zu!
Letzteres ist vor allem wichtig, denn in meiner Beratung "stolpere" ich oft über Gesundheitsstörungen oder Erkrankungen, die in der Vergangeheit bei Antragstellung nicht angegeben wurden. Sehr oft höre ich dann: "Das habe ich dem Vertreter zwar gesagt, aber der hat gemeint, das wäre nicht so wichtig, weil das ja jeder heutzutage hätte..."
Sich auf solche Aussagen zu verlassen, ist der sicherste Weg, eine Kündigung wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zu riskieren. Ein guter Vermittler wird immer - auch schon vorab (also bevor überhaupt ein Antrag gestellt wird!) mit seinem Kunden die Gesundheitsfragen besprechen. Zur ersten "Vorab" Prüfung dient mir hierzu der Fragebogen Gesundheit - so wird nichts übersehen und auch Dinge, die man ganz gerne mal vergisst (Massagen etc.) werden hier angesprochen und abgefragt: Zu Ihrer Sicherheit!

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