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E-Book Ratenzahlungszuschlag bei Versicherungen

Ratenzahlungszuschlag bei Versicherungen

Verbraucherschützer jubeln - Geld zurück von der Versicherung. Die wiederum befürchten...

Kundenzufriedenheit

Ist meine Rüruprente / Basisrente wirklich pfändungssicher?

Immer wieder stellen wir fest, dass Versicherungsverkäufer den Kunden erzählen, eine sog. Basisrente (auch Rüruprente genannt) wäre absolut pfändungssicher, d.h. im Falle einer Insolvenz käme ein Konkursverwalter nicht an das Geld heran und die Altersversorgung sei somit gesichert.
Insbesondere für Selbstständige oder freiberuflich Tätige oft ein Argument, das einleuchtend erscheint und den nötigen Kaufimpuls gibt.

Die steuerliche Anerkennung einer Rürup-Rente setzt ein vertragliches Abtretungs- und Übertragungsverbot voraus. Forderungen, die nicht übertragbar sind, sind im Prinzip von Gesetzes wegen auch nicht pfändbar - so die Argumentation der Produktanbieter und die daraus folgende Aussage der Unpfändbarkeit.

Gerne übersehen wird bei dieser Argumentation ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 31.03.2010 (IVC3-S2222/09/10041): Hier wird klargestellt, dass diese vereinfachte Aussage so nicht richtig ist! Vielmehr muss zwischen der Ansparphase und Auszahlungsphase unterschieden werden. Zwar greift das Pfändungsverbot in der Ansparphase- allerdings nur in Höhe der steuerlich geförderten Beiträge und der darauf entstandenen Erträge. Hat jetzt der Vertragsinhaber "überzahlt", d.h. über den steuerlich relevanten Betrag hinaus (20.000.- bzw. 40.000.- Euro pro Jahr für ledige / verh. - vereinfacht dargestellt!) Zahlungen geleistet, unterliegen diese Zahlungen und die daraus entstandenen Erträge schon nicht mehr dem Pfändungsschutz!

In der Auszahlungsphase, wenn das angesparte Guthaben ratierlich in Form einer Rente ausgezahlt wird (einmalige Kapitalauszahlung ist nicht möglich!) gibt es dagegen keinerlei Pfändungsschutz mehr. Hier greifen dann lediglich noch die sog. Pfändungsfreigrenzen, die verhindern, dass das sog. Existenzminimum gepfändet werden kann.

Also gilt auch hier: Nicht alles glauben, was in den vielen bunten Prospekten oberflächlich verbreitet wird, die Werbe-Aussagen von Verkäufern kritisch hinterfragen und ggfls. unabhängige Experten zu Rate ziehen!

 

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