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Private Krankenversicherung und Hartz IV

Auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linken, hat die Bundesregierung bestätigt, die Deckungslücke bei privat krankenversicherten Hartz IV Beziehern zu kennen. Man beabscihtige, diese Lücke zügig mit einem Gesetzesentwurf zu schliessen.

Hartz IV Bezieher, die privat versichert sind, müssen oftmals mehr als die Hälfte Ihres Regelsatzes für den Krankneversicherungsschutz bezahlen. Ach bei Berücksichtigung der staatlichen Zuschüsse bliebt bei einer Versicherung im sog. Basistarif eine Deckungslücke von ca. 183.- € monatlich.

Ein möglicher Lösungsweg sei zum Beispiel die Begrenzung des Betrages, den Bezieher von Arbeitslosengeld-II an private Krankenkassen zahlen müssen, oder die Rückführung der Betroffenen in gesetzliche Krankenversicherungen.

Kommentar:

Ich hatte je zu diesem Thema schon eine Reihe von Beiträgen geschrieben, u.a.

Beitragszuschuss zum Basistarif bei Hartz IV

die gezeigt haben, dass hier - je nach Gericht - unterschiedliche Auslegnung des derzeitigen Gesetzestextes bestehen. Höchste Zeit, für alle Betroffenen hier ein klare Regelung festzuschreiben. Bin gespannt, wie lange "zügig" dauern wird.

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