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Beitragsbemessungsgrenzen für 2011 (vorläufige)

 

Die vorläufigen Beitragbemessungsgrenzen für das Jahr 2011 bieten eine kleine Überraschung:

Erstmalig seit Kriegsende werden diese Werte gesenkt: Von 3.750 € monatlich in 2010 auf nunmehr 3.712,50 € in 2011 - Folge der schwachen Gehaltsentwicklung bei den sog. Reallöhnen.

Dennoch wird die gesetzliche Krankenversicherung nicht preiswerter: Der Beitragssatz steigt zum 01.01.2011 von 14,9% auf 15,5%. Der Höchtsbeitrag zur gesetzlichen KV steigt somit von 558,75 € auf 575,43 € monatlich an - knapp 100.- € mehr pro Jahr. Dabei sind die - von etlichen Kassen erhobenen Zusatzbeiträge noch nicht berücksichtigt.

Ebenfalls gesenkt wird die sog. Versicherungspflichtgrenze: 49.500.- € im Jahre 2011 muss derjenige verdienen, der sich privat versichern möchte.

Hier eine Übersicht der in 2011 vorraussichtlich geltenden Grenzen und Werte:

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