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Garantierte Anpassung im Leistungsfall

Aus der Reihe : Dynamik, Erhöhungsoptionen und Garantien in der BU-Versicherung:

Den kompletten Artikel können Sie hier als pdf herunterladen.

Teil 2

Worum geht es dabei?

Alles, was mit der oben geschilderten Dynamik zu tun hat, spielt sich im Zeitraum ab, der VOR dem Eintritt des Leistungsfalles liegt. Der Versicherer bietet an, Beitrag und Leistung ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Diese Angebote erfolgen nicht mehr, wenn der Leistungsfall eingetreten ist, d.h. wenn eine Rente wegen Berufsunfähigkeit gezahlt wird.  Dann bietet der Versicherer verständlicherweise keine weiteren Erhöhungen von Beitrag und Leistung mehr an.

Wenn aber jetzt gar keine weiteren Erhöhungen mehr erfolgen würden, wäre das für den Bezieher der Rente fatal: Wie man in einer entsprechenden Tabelle ablesen kann, wird bei einer Inflation von 3% im Jahr eine ursprüngliche Rente in Höhe von 1.000.- € mtl. in 15 Jahren auf einen realen Gegenwert von ca. 633.- € sinken – keine angenehme Vorstellung, wenn unter Umständen die Rente vom BU Versicherer das einzige regelmässige Einkommen ist!

Deshalb packen die Versicherer bei laufenden Renten jedes Jahr einen gewissen Prozentsatz zusätzlich auf die Rente mit drauf, um so einen (zumindest teilweisen) Inflationsausgleich zu erzielen.

Das bedeutet: Laufende Renten erhöhen sich jedes Jahr um einen bestimmten Prozentsatz der Vorjahresrente. Aber Achtung: Diese Erhöhungen sind zum einen NICHT garantiert, es besteht kein Rechtsanspruch darauf! Zum Anderen werden diese Erhöhungen aus den Überschüssen der jeweiligen Gesellschaft finanziert und hier ist den letzten Jahren die Tendenz sinkend, d.h. fast alle Gesellschaften haben die Erhöhung laufender Renten zurück gefahren. So gab es vor etlichen Jahren Versicherungen, die Renten um ganze 4% der Vorjahresrente erhöht haben – heute liegt der Satz hier deutlich niedriger – bei manchen Gesellschaften gar nur 0,75%. Hier kann man nun wirklich nicht mehr von einem Inflationsausgleich sprechen. Das bedeutet: Rentensteigerungen, die aus den Überschüssen kommen, können schwanken und evtl. sogar ganz entfallen! Manche Versicherer bieten (gegen einen geringen Zuschlag) an, laufende Renten jedes Jahr um einen garantierten Prozentsatz zu erhöhen. (Wählbar sind meist Sätze zwischen 2 und 5%). Hier wird also garantiert, dass sich, wenn eine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird, diese jedes Jahr mindestens um den garantierten Satz erhöht. Die oben geschilderte Erhöhung aus den Überschüssen kommt im Fall des Falles noch oben drauf.

Ist es sinnvoll, eine Vereinbarung zur garantierten Rentensteigerung im Leistungsfall zu treffen?

Je länger die Leistungsdauer einer Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbart wird, desto größer ist die Gefahr für den Versicherten, dass bei ausbleibenden oder reduzierten Erhöhungen seine BU-Rente durch die Inflation „ausgehöhlt“ wird. Umso wichtiger  erscheint mir in diesem Falle, eine entsprechende Garantie auf Erhöhungen zu vereinbaren. Für Verträge mit einer möglichen Leistungsdauer von mehr als 15 Jahren halte ich diesen Punkt  sogar für eine der wichtigsten Optionen, die ein Versicherer anbieten muss, um überhaupt in die engere Wahl zu kommen.

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