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Regierung plant Steuererleichterung für Lebensversicherungen

Viele Lebensversicherungen kämpfen derzeit mit den niedrigen Zinsen auf dem Kapitalmarkt. Damit die Gesellschaften nicht an ihre Sicherheitsreserven gehen müssen, plant die Bundesregierung eine finanzielle Entlastung. Mit einer bis 2013 befristeten Regelung soll verhindert werden, dass die Unternehmen ihre Sicherheitspuffer gerade jetzt in einer Niedrigzinsphase abbauen. 

Im Schnitt versprechen die Lebensversicherungen Ihren Kunden eine garantierte Verzinsung von ca. 3,4% im Jahr. Zur Zeit lassen sich aber mit festverzinslichen (=Sicheren ??) Kapitalanlagen wie z.B. Staatsanleihen nur deutlich geringere Renditen erwirtschaften. Damit sind bei manchen Unternehmen die langfristigen Garantien gefährdet.

Ein von der Regierung am Dienstag vorgelegter Gesetzesentwurf soll dem Schutz der Versicherten dienen und jahrelange negative Auswirkungen verhindern. Es geht dabei um die freien Rückstellungen für Beitragsrückerstattung (RfB) – also die Kapitalerträge, die die Versicherungen nicht sofort an die Kunden ausschütten müssen. Die Gesellschaften können diese bisher über drei Jahre als Eigenmittel parken, etwa um Ertragsschwankungen auszugleichen, ohne die Ausschüttungen antasten zu müssen. Erst nach drei Jahren müssen sie dann versteuert werden, soweit sie nicht direkt an die Kunden ausgezahlt werden. Weil die Erträge aber seit der Finanzkrise sinken, müssten die Versicherer bald einen Großteil ihrer RfB auflösen, was ihre Puffer rasch aufzehren würde- gerade jetzt in Zeiten niedriger Zinsen. Mit dem Jahressteuergesetz, das allerdings im Bundestag noch zur Abstimmung steht, soll der Höchstbetrag auf die Rückstellungen der vergangenen fünf Jahre verlängert werden – ohne dass die freien RfB im Vergleich zum Ende des Jahres 2009 insgesamt steigen. 
Der Entwurf wird von der Versicherungsbranche begrüsst.

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