Die 3 Jahresfrist ist gefallen, die grosse Hatz hat schon begonnen
Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag am 12. November den Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur "nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung“ der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in der am 10. November vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung angenommen.
Alle Vertriebskolonnen und Drückertrupss fahren Sonderschichten, die Privaten Kranken-versicherungsgesellschaften loben für Ihre Verkäufer reihenweise Sonderbonifikationen aus. Die Hatz auf die potentiellen Neukunden für private Krankenversicherungen ist bereits in vollen Gange! Es ensteht der Eindruck, als ob es darum ginge, in einer einmaligen, befristeten Aktion bis zum 31.12.2010 die Wechseloption in eine private Krankenversicherung zu nutzen - Nach dem Motto "Jetzt oder Nie - bevor es zu spät ist".
Vielen - vor allem fachlich nicht so versierten Verkäufern (das Wort "Berater" mag ich in diesem Zusammenhang gar nicht in den Mund nehmen) kommt dieser Hype natürlich gerade recht: Lassen sich potentielle Kunden doch so ganz prima unter Zeitdruck setzen. Die ein oder andere kritische Frage wird angesichts der vermeintlichen Eilbedürftigkeit gar nicht gestellt - oder die Antwort darauf nicht fachlich kompetent überprüft. Sorgfältiges Beantworten und Recherchieren der Gesundheitsfragen? Hält doch nur auf, keine Zeit für. Das böse Erwachen ist vorprogrammiert, wenn sich im Leistungsfall viele der tollen Sprüche in Schall und Rauch auflösen, dringend benötigte Leistungen unter Umständen verweigert werden, Verträge vom Versicherer gekündigt werden und Wege zurück in die gesetzliche Kasse nicht mehr möglich sind.
Höchste Zeit also, einmal einen nüchternen, sachlichen Blick auf die Auswirkungen der beschlossenen Gesetzesänderung zu werfen.
Das wichtigste Ergebnis dieser Betrachtung schon mal vorweg: Es gibt nicht den geringsten Grund zur Eile oder irgendeine Veranlassung zu hektischen Entscheidungen!
Jeder, der auf Grund der neuen Gesetzeslage zum "Freiwillig Versicherten Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung" mutiert, hat ein entsprechendes Kündigungsrecht und die Möglichkeit, sich privat zu versichern - auch noch zu einem späteren Zeitpunkt, solange das Gesetz in dieser Form bestehen bleibt. Lassen Sie sich daher nicht unter Zeitdruck setzen. Treffen Sie keine Entscheidung dieser Tragweite überstürzt, lassen Sie sich nicht zur Unterschrift drängen.
Kurzer Rückblick: Bisher gab es eine dreijährige Bindefrist, auch für freiwillig versicherte Kassenmitglieder. Das heisst, um aus der GKV in eine Private Krankenversicherung zu wechseln, mussten Arbeitnehmer drei Jahre nacheinander, ununterbrochen ein Einkommen oberhalb der Versicherungspflichgrenze beziehen. Erst dann war ein Wechsel in die PKV möglich.
Ab dem 01.01.2011 gilt dagegen:
Arbeitnehmer mit einem Jahresarbeitsentgelt über der Versicherungspflichgrenze 2010 (= 49.950.- Euro) sind ab dem 01.01.2011 freiwillig versichert, wenn auch ihr Einkommen in 2011 diese Versicherungspflichtgrenze (= 49.500.- Euro) voraussichtlich überschreitet. Dieser Personenkreis kann somit die gesetzliche Krankenkasse zum 31.12.2010 verlassen und sich privat versichern.
Das gleiche gilt übrigens für Berufsstarter, die in 2011 eine Tätigkeit aufnehmen, deren Gehalt über der o.g. Grenze liegt. Natürlich gibt es - wie immer bei Gesetzesänderungen - eine ganze Reihe von Sonderfällen, die eine individuelle Beratung nötig machen. Fragen Sie einfach nach.
Wie läuft das denn jetzt eigentlich alles ab?
- Zum Jahreswechsel 2010/2011 prüft der Arbeitgeber den Versicherungsstatus seiner Arbeitnehmer und meldet der jeweiligen Kasse eine evtl. Versicherungsfreiheit
- Im Januar 2011 informiert die Kasse das Mitglied, wenn seine GKV - Pflicht zum 31.12.2010 geendet hat. Nun kann innerhalb von 14 Tagen nach Zugang dieser Information die Mitgliedschaft rückwirkend zum 31.12.2010 gekündigt werden.
- Wenn eine solche Kündigung ausgesprochen wird, muss der Kasse noch eine entsprechende Bestätigung eingereicht werden, dass anderweitig Versicherungsschutz besteht. Nur dadurch wird die Kündigung rechtswirksam.
- Wird diese Frist nicht genutzt, besteht die Möglichkeit, später "ganz normal" zu kündigen - vereinfacht gesagt, mit einer Frist von ca. 2 Monaten.
Sie sehen also: Es gibt keinen Grund für überstürzte Hau-Ruck Aktionen zum Jahresende! Es gibt ausreichend Zeit dafür. Ein guter und fairer Berater wird Ihnen diese Zeit auch immer lassen und nicht versuchen, Sie unter Zeitdruck zu setzen.
Kategorie: Private Krankenversicherung
Tags: 3 Jahresfrist, Gesetzliche Krankenversicherung, GKV, PKV, Private Krankenversicherung, Wechsel

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