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Hauptzollamt treibt Beiträge für gesetzliche Kassen ein

Wenn demnächst bei Ihnen ein Mitarbeiter des Hauptzollamtes an der Tür klingelt - wundern Sie sich bitte nicht. Vermutlich haben Sie einfach bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse den angeforderten Zusatzbeitrag noch nicht gezahlt.

Sehr viele Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen haben bislang ihren Zusatzbeitrag noch nicht gezahlt.(Hier eine Übersicht der Kassen, die einen solchen Zusatzbeitrag angefordert haben) 

Experten schätzen, dass alleine bei der DAK geschätzte 220.000 säumige Zahler Ihren Zusatzbeitrag noch nicht entrichtet haben - ein Schaden von ca 1,7 Mio Euro pro Monat.

Jetzt beginnen die Kassen damit, diese offenen Beiträge einzutreiben.

Im Sozialgesetzbuch ist geregelt, dass die Kassen hierzu nicht einen Gerichtsvollzieher beauftragen dürfen, sondern das Hauptzollamt mit dieser Aufgabe betrauen müssen.

Mindestens 20.- Euro Säumniszuschläge sieht das SGB vor, wenn der Beitragszahler mehr als 6 Monate im Rückstand ist. (SGB V, §242, Abs. 6)

Zunächst - so ist es vorgesehen, wird mehrfach versucht, die säumigen Schuldner telefonisch und per Post zu bewegen, ihre Rechnungen zu begleichen. Danach folgen die üblichen Mahnschreiben - wenn die ebenfalls erfolglos bleiben, erlässt die Krankenversicherung eine Vollstreckungsanordnung gegenüber dem Hauptzollamt. Das Hauptzollamt erlässt dann eine Vollstreckungsankündigung gegenüber dem Kassenmitglied.

Achtung: Das Hauptzollamt muss nicht prüfen, ob die Forderung der Kasse rechtens ist!

Deshalb kann auch eine Vollstreckungsanordnung nur von der Krankenkasse zurück genommen werden. Die Kasse ist also Ansprechpartner, wenn jemand denkt, dass zu Unrecht von ihm Zusatzbeitrag gefordert wird!

Also auf keinen Fall "den Kopf in den Sand stecken", sondern mit der Krankenkasse reden - evtl. einen Vergleich aushandeln oder Ratenzahlung vereinbaren!

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