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Was wissen Versicherungen über ihre Kunden? – Sonderwagnisdatei HIS – Teil 1

Immer wieder tauchen in der täglichen Beratungspraxis oder in diversen Internetforen Fragen auf bzgl. der Speicherung von Daten in der Sonderwagnisdatei der Versicherungen.  Viele befürchten, dass im Falle einer Ablehnung - z.B. eines Antrages auf BU-Versicherung – ihre Daten dorthin übermittelt werden und Sie deshalb niemals wieder entsprechenden Versicherungsschutz erhalten können.

  • Einmal dort erfasst, für immer „gebrandmarkt“?
  • Wie lange bleiben Daten gespeichert?
  • Welcher Versicherer meldet WAS?
  • Wer darf Daten abrufen?
  • Welche Daten werden übermittelt?
  • Welche Bedeutung hat ein Eintrag dort?
  • Kann Ich  erfahren, welche  Daten über mich gespeichert sind?

So lauten die häufigsten Fragen zu diesem Thema. In meinen Beiträgen der nächsten Tage werde ich auf diese Fragen eingehen und Antworten geben.

Sonderwagnisdatei, HIS, Wagnisdatei, UNIWAGNIS-System

Seit 1993 gibt es das von der Versicherungswirtschaft betriebene  HIS (Hinweis- und Informationssystem). Entwickelt hat es sich aus einer Warndatei, die ursprünglich für den KFZ Versicherungsbereich angelegt worden war. Es soll der Risikoprüfung und zur Prüfung im Leistungsfall dienen. Insbesondere die Verhinderung von Versicherungsbetrug- und Missbrauch war eines der Hauptziele.  Eingebunden ist auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV).  Nach und nach kamen andere Sparten hinzu. Heute werden in der HIS sieben getrennt geführte Sparten  gelistet:

  1. KFZ
  2. Unfall
  3. Rechtsschutz
  4. Sach
  5. Leben (auch: Sonderwagnis, BU, Pflegerente)
  6. Transport (auch: Reiserücktritt und Reisegepäck)
  7. Haftpflicht

Die Daten zu den einzelnen Sparten werden informationstechnisch getrennt angeliefert und geführt. Auch die  Abfrage erfolgt spartenbezogen, d.h. wer  zum Beispiel wegen zu vielen Rechtsschutzfällen innerhalb eines Jahres in der HIS gemeldet steht, kann trotzdem eine BU-Versicherung beantragen, ohne dass hier negative Abfrageergebnisse auftauchen.

Jede Versicherungsgesellschaft kann frei entscheiden, ob sie am Datenaustausch mit der HIS teilnimmt und auch, für welche Sparten sie das tut. Heute kann man davon ausgehen, dass die meisten Unternehmen die HIS nutzen.

Auch wenn die meisten Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) Mitglied im GDV sind, besteht hier jedoch keine Anbindung an die HIS. Die PKV Unternehmen bedienen sich hier eines anderen Prinzips, der sog. Versichertenumfrage.

Welche Daten werden übermittelt?

Die Meldung einer Versicherungsgesellschaft an die HIS erfolgt z.B. in der Sparte KFZ nach einem sog. Scoringverfahren, (Abrechnung nach Gutachten, Häufung von verdächtigen Schadensfällen) das hier an dieser Stelle nicht von weiterem Interesse ist. Ich beschränke mich im Folgenden auf die Sparte Lebensversicherung. Hier meldet der Versicherer zum Beispiel:

  • Ablehnung auf Grund der Auskünfte anderer Versicherer
  • Erschwernisse aus medizinischen Gründen (Leistungsausschlüsse/Risikozuschläge)
  •  Überschreiten bestimmter Versicherungssummen
  •  Ablehnung des Vertrages durch den Versicherer
  •  Verweigerte Nachuntersuchung durch die zu versichernde Person
  •  Rücktritt vom Vertrag seitens des Versicherers
  •  Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung durch den Versicherer
  •  Ablehnung des  Vertrages durch den Versicherten wg. Geforderter Erschwerniss (d.h. der Kunde akzeptiert einen Risikozuschlag oder Leistungsausschluss nicht)

Neben der KFZ Versicherung mit ca. 1 Mio Meldungen pro Jahr ist hier die Sparte Lebensversicherung (mitsamt allen Untersparten wie BU-Versicherung, Risiko-LV etc.) die am zweithäufigsten vertretene Sparte mit ca. 750.000 Meldungen pro Jahr.

Die Meldung erfolgt im Übrigen personenbezogen auf die „zu versichernde Person“, d.h. auch durch  unterschiedliche Antragsteller beantragte Versicherungen für die gleiche Person werden erfasst.

Wie „landet“ man eigentlich in der HIS?

Nehmen wir einfach mal den Fall, dass Sie (Max Mustermann) mit einer gerade erfolgten Bandscheiben Operation eine  Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen, bei einem Unternehmen, das an die HIS angeschlossen ist. Der Versicherer kann jetzt vereinfacht ausgedrückt folgendermaßen reagieren:

  1. Er nimmt Ihren Versicherungsantrag glatt an (relativ unwahrscheinlich…)
  2. Er teilt Ihnen mit, dass er einen Risikozuschlag möchte
  3. Er teilt Ihnen mit, dass er den Rücken vom Schutz ausschließt
  4. Er teilt Ihnen mit, dass er den Antrag komplett ablehnt

In  den Fällen 2 - 4 wird der Versicherer jetzt eine Meldung an die HIS verfassen, dass für die versicherte Person Max Mustermann ein Antrag auf BU Versicherung gestellt wurde, der nicht normal policiert wurde.  In den Fällen 2 + 3 Übrigens auch dann, wenn der Vertrag gar nicht zustande kommt, weil Sie als Kunde das Angebot des Versicherers ablehnen.

Dabei werden keine Daten übermittelt, warum, weshalb, aus welchen gesundheitlichen Gründen etc. diese Erschwernis zustande kam. Lediglich der Sachverhallt, DASS eine normale Policierung nicht erfolgte, wird gemeldet.

Zu dieser Meldung haben Sie den Versicherer mit Ihrer Unterschrift unter das Antragsformular berechtigt – dort ist regelmäßig eine entsprechende Genehmigung vorgesehen.

Wichtig zu wissen: Nur bei einer regulären Antragstellung darf der Versicherer diese Meldung vornehmen-  eine sog. „Risikovoranfrage“ gibt ihm dazu nicht die Berechtigung!

Nun ist es also passiert – Sie sind in der Sonderwagnisdatei / HIS eingetragen. Und nun? 

Über die Auswirkungen und wie Sie sich ggfls. vor Einträgen schützen können –  informiere ich im nächsten BLOG Beitrag :

Was wissen Versicherungen über ihre Kunden? – Sonderwagnisdatei HIS – Teil 2

Hier schon einmal das Formular, mit dem Sie selbst erfragen können, welche Daten bei der HIS über Sie gespeichert sind: HIS - Abfrageformular

Kommentare zu Was wissen Versicherungen über ihre Kunden? – Sonderwagnisdatei HIS – Teil 1

Ich habe heute eine Ablehnung von der Ergo Direkt Versicherung bekommen. Ich habe nur mündlich am Telefon Fragen beantwortet. Ich hatte weder tel. einen Beitrag genannt bekommen noch irgendetwas unterschreiben, noch je ein schriftliches Angebot erhalten. Es wurde mir eine Ablehnung nur aufgrund der mündlichen Beantwortung der Gesundheitsfragen geschickt. Auf dem Schreiben ist eine Versicherungsschein-Nr. angegeben, obwohl ich weder einen Versicherungsschein noch irgendein Schriftstück erhalten habe.

Bereits im Dezember 2011 wollten wir auf der Internetseite der Ergo-Versicherung ein Angebot für eine Risikolebensversicherung berechnen lassen. Bereits seit Dezember 2011 wurde als mögliches Abschlussdatum nur der 01.02.2012 angezeigt, auch Anfang Januar 2012. Eine Anfrage zum 01.01.2012 war im Internet gar nicht möglich, d. h. man konnte sich kein Angebot zum 01.01.2012 berechnen lassen auf der Internetseite.

Ist eine Ablehnung nur aufgrund Beantwortung von mündlichen Gesundheitsfragen möglich, ohne je ein schriftliches Angebot o.ä. erhalten zu haben?

Hallo,
Ja, das ist möglich - hat aber nichts mit der HIS zu tun. Dem Versicherer steht es frei, zu entscheiden "ob er das Geschäft machen will" oder nicht. Wenn er jetzt aufgrund der mündlichen Gesundheitsangaben entscheidet, das nicht zu tun, so ist das zunächst mal in Ordnung und nicht zu beanstanden. Der Versicherer muss Ihnen das auch schriftlich mitteilen (Sie könnten ja sonst im Schadensfalle sagen: Ich dachte, ich wäre versichert). Dazu hat er eine Versicherungsnummer vergeben, die er in dem Ablehnungsschreiben genannt hat - irgendwie muss er den Vorgang ja zusortieren.
Bis hierher war das Vorgehen der Ergo im Prinzip in Ordnung. Zum möglichen Versicherungsbeginn:
Die Gesellschaften haben unterschiedliche "Stichtage", ab denen ein Versicherungsbeginn zum nächsten Monatsersten nicht mehr möglich ist. Dann wird automatisch der übernächste angenommen. Hätte man vermutlich im Gespräch klären können - eben der Nachteil eines Direktversicherers.
Hoffe, ich konnte ein wenig Klarheit schaffen.

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