Insolvenz einer GKV - was ist zu tun?
Nun ist es seit kurzem amtlich: als erste gesetzliche Krankenversicherung (GKV) muss die City BKK zum 01.07.2011 Insolvenz anmelden. Für die betroffenen, dort versicherten Mitgleider stellt sich nun die Frage, wie es weiter geht? Besteht noch Versicherungsschutz? Was ist mit angefangenen Behandlungen?
Alle bereits begonnenen Behandlungen werden nach wie vor bis zum 30.06.2011 über die City BKK abgerechnet und abgewickelt.
Danach stellt sich die nächste Frage: Wie kann/muss ein Betroffener denn nun wechseln, welche Fristen sind einzuhalten, was ist zu beachten?
Nach dem o.g. Termn (01.07.2011) haben Betroffene 2 Wochen Zeit, sich für eine andere gesetzliche Kasse zu entscheiden. Wichtig zu wissen: Keine Kasse kann die Aufnahme verweigern! Wenn Sie also hier selber aktiv werden, sich eine Kasse Ihrer Wahl suchen und sich dort als Mitglied anmelden, ist der Vorgang erledigt.
Nützliche Informationen zur Wahl der passenden GKV finden Sie u.a. hier:
http://www.gesetzlichekrankenkassen.de/index.html
Lassen Sie aber diese Zwei Wochen Frist verstreichen, muss genauer unterschieden werden, wie es danach weiter geht:
Fall 1: Sie sind pflichtversicherter Arbeitnehmer - dann ermittelt Ihr Arbeitgeber die Kasse, bei der Sie vorher (also vor der Mitgliedschaft in der City BKK) versichert waren. Dort werden Sie dann von Ihrem Arbeitgeber wieder angemeldet.
Fall 2: Sie beziehen ALG I oder II - analog zu Fall 1, nur erfolgt hier die Anmeldung durch die Bundesagentur für Arbeit.
Fall 3: Sie sind Rentner - analog zu Fall 1, Anmeldung durch den Rentenversicherungsträger
Ist in den vorgenannten Fällen die vorherige Kasse nicht mehr zu ermitteln, erfolgt durch die verantwortliche Stelle die Anmeldung als neues Mitglied in einer beliebigen anderern Kasse.
Besonderheiten ergeben sich für Freiwillig versicherte Mitglieder (z.B. Selbstständige, Arbeitnehmer über JAEG):
Bei einem weiteren Verbleib in der gesetzlichen KV müssen Sie innerhalb von drei Monaten selbst erklären, bei welcher Kasse die Mitgliedschaft begründet werden soll. Es erfolgt keine automatische Meldung durch irgendeine andere Institution - auch nicht durch den Arbeitgeber!
Achtung Fallstrick:
Wenn Sie planen, evtl. in den kommenden Monaten/Jahren in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln, sollten Sie beachten, dass Sie bei Ihrer neuen Kasse keinen sog. Wahltarif abschliessen - damit wäre ein weiterer Wechsel unter Umständen für die nächste Zeit ausgeschlossen!
Entscheiden Sie sich, jetzt direkt in eine private Krankenversicherung zu wechseln, so gilt es, in Ruhe und gut vorbereitet - die Wahl des passenden Versicherers zu treffen. Schnellschüsse auf den letzten Drücker bergen grosse Gefahren und lassen sich später evtl. nicht mehr korrigieren!
Kategorie: Private Krankenversicherung
Tags: Gesetzliche Krankenversicherung, GKV, PKV, Private Krankenversicherung

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