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Beitragsbemessungsgrenze, Versicherungspflichtgrenze – neue Zahlen für das Jahr 2012

Beitragsbemessungsgrenze, Versicherungspflichtgrenze – neue Zahlen für das Jahr 2012

Nachdem es im Jahre 2011 sogar erstmals zu einer Absenkung der o.g. Grenzen gekommen war, folgt für das Jahr 2012 quasi wieder Rückkehr zur Normalität: Die Grenzen werden nach den jetzt bekannt gewordenen Planungen für das Jahr 2012 wieder angehoben.

Im Folgenden gebe ich Ihnen einen kurzen Überblick über die geplanten Änderungen und nutze gleichzeitig die Möglichkeit, nochmal die Bedeutung der einzelnen Grenzen zu erläutern – allzu oft werden diese munter durcheinander gewürfelt

Beginnen wir mit der sogenannten

Beitragsbemessungsgrenze (BBG):
Der Beitrag eines Mitgliedes des gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird in einem Prozentsatz vom seinem Einkommen berechnet. (in 2011 beträgt dieser Satz 15,5%).
Mit der Beitragsbemessungsgrenze wird nun festgelegt, bis zu welcher Höhe dabei das Einkommen zur Bemessung des Beitrages heran gezogen wird. Einkünfte des Mitgliedes, die oberhalb dieser BBG liegen, bleiben also für die Beitragsermittlung unberücksichtigt.

In 2011 lag diese Grenze bei 44.500.- Euro jährlich (= 3.712,50 Euro mtl.). Durch die geplante Anhebung in 2012 auf 45.900.- Euro jährlich  (= 3.825.- Euro mtl.) ergibt sich für denjenigen, der oberhalb der alten Grenze verdient, ein um ca. 3% höherer Beitrag.

Die zweite, interessante Zahl ist die sogenannte

Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG):
Diese Grenze legt fest, wer in der GKV pflichtversichert ist, und wer dagegen freiwillig versichert ist. (Deshalb auch als Versicherungspflichtgrenze bezeichnet).
Im Jahre 2011 liegt diese Grenze bei 49.500.- Euro (= 4.125.- Euro mtl.). Sie wird für 2012 auf 50.850.- Euro angehoben (= 4.237,50 Euro mtl.)

Nur derjenige, dessen Einkommen diese Beträge übersteigt, ist freiwillig versichert und kann seine gesetzliche KV verlassen, um sich privat zu versichern.

Zusammenfassend kann man also sagen, dass in 2012 für Mitglieder mit einem Einkommen oberhalb der BBG die gesetzliche KV teurer wird und daß es gleichzeitig schwieriger wird, sich privat zu versichern.

Im nächsten Beitrag erläutere ich Ihnen, welche Auswirkungen die geplante Anhebung der o.g. Grenzen auf den Arbeitgeberzuschuss zu einer privaten Krankenversicherung hat und wie sich der Beitragsanstieg eines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers darstellt.  

Damit Sie die Möglichkeit haben, einmal unverbindlich vorab zu prüfen, ob Ihr Jahreseinkommen unter Berücksichtigung der wesentlichen Berechnungsvorschriften über der JAEG liegt, habe ich ein kleines, rechnendes PDF Formualr entwickelt. Nach Eingabe der relevanten Zahlen erkennen Sie auf einen Blick, ob Ihr Einkommen für einen Wechsel in die private KV ausreicht.  

Unverbindlicher Quick-Check

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