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Was ändert sich bei Lebens/Rentenversicherungen zum Jahresende?

Das BMF (Bundesministerium Finanzen) hat angeordnet, dass ab dem 01.01.2012 für neu abgeschlossene Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen der sog. garantierte Rechnungszins von 2,25% auf 1,75% gesenkt wird. Durch diese Änderung verringert sich die garantierte Verzinsung solcher Verträge für die gesamte Laufzeit. Gleichzeitig ergeben sich zum Jahresende Änderungen bei den vorgeschriebenen Mindestlaufzeite einer solchen Versicherung.

Und schon laufen alle Versicherungsvertreter und Strukturvertriebler ihren Kunden die Türen ein: Schnell noch abschliessen, sonst wirds weniger...profitieren Sie noch vom höheren Zins...schnell noch unterschreiben und viele Jahre profitieren - so oder so ähnlich lauten die Vertriebsparolen zum Ende des Jahres 2011. Höchste Zeit, einmal sachlich zu prüfen, was sich denn da ändert und welche Auswirkungen das hat.

Zunächst einmal zum Thema Rechnungszins:

Der garantierte Rechnungszins, der in eine Lebens- oder Rentenversicherung einzukalkulieren ist, reduziert sich zum 01.01.2012 von 2,25% auf nunmehr 1,75%. Um es klar zu sagen: Das bedeutet nicht, daß zum Ende der Laufzeit des Vertrages weniger ausgezahlt werden wird, sondern es bedeutet nur, daß der vertraglich garantierte Anteil im Rahmen der gesamten Auszahlungssumme weniger wird. Die gesamte Auszahlung bleibt gleich - nur die Aufteilung in Garantierte Vertragssumme und nicht garantierter Überschuss verändert sich. Wenn eine Versicherung z.B. 3,5% Rendite erwirtschaftet, waren bisher 2,25% garantiert, den Rest gabs als nicht garantierte Überschüsse obendrauf. Wenn die Versicherung zukünftig auch 3,5% erwirtschaftet, ändert sich im Prinzip nichts an der Gesamtsumme - es sind halt nur 1,75% garantiert, und die andere Hälfte Überschüsse. 

Für alle, die bereits eine Lebens- oder Rentenversicherung haben, bzw. in 2012 noch abschliessen, gilt der Rechnungszins von 2,25% für die gesamte Laufzeit. Für alle Neu-Verträge ab 01.01.2012 gilt dann der niedrigere Zins von 1,75%. Aus meiner Sicht nicht unbedingt ein stichhaltiger Grund, jetzt in aller Eile noch eine solche Versicherung zu beantragen. 

Zur zweiten Änderung, die zum 01.01.2012 ansteht:

Die staatliche (steuerliche) Förderung der privaten und betrieblichen Altersversorgung ist gekoppelt an eine untere Altersgrenze für den Rentenbeginn, d.h. Sie dürfen derzeit eine Riesterrente, eine Basisrente oder eine Rente aus betrieblicher Altersversorgung frühestens mit 60 in Anspruch nehmen. Andernfalls drohen steuerliche Nachteile. Diese Altersgrenze erhöht sich für Vertragsabschlüsse ab dem 01.01.2012 auf das 62 Lebensjahr.

Ähnliches gilt für eine private Lebens- oder Rentenversicherung:
Aktuell muss eine private Lebensversicherung ebenso wie eine private Rentenversicherung eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren aufweisen und darf nicht vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden, damit man von der günstigeren "Besteuerung des halben Wertzuwachses" profitiert.
(vereinfacht erklärt: (Auszahlungssumme - eingezahlte Beiträge):2  = zu versteuernder Gewinn). Auch hier gilt für Verträge, die ab dem 01.01.2012 abgeschlossen werden, eine neue Alters-Unter-Grenze von 62 Lebensjahren.

Fazit aus meiner Sicht:

Jedesmal, wenn sich in den letzten Jahren die Rahmenbedingungen für solche Versicherungen verschlechtert haben, hat die Branche zur grossen Jagd geblasen und eine Schlussverkaufsstimmung erzeugt und damit riesige Umsatzzuwächse erreicht - eine aus meiner Sicht schon beeindruckende Marketingleistung. Leider hat jedoch die Anzahl der Verträge, die in den folgenden Jahren von den Kunden storniert wurden, deutlich aufgezeigt, wie wenig durchdacht zum Teil die Entscheidungen waren bzw. mit welchem verkäuferischem Druck hier zum Teil gearbeitet wurde.

Aus den o.g. Gründen heraus, in einer Art Tor-Schluss-Panik jetzt noch schnell eine Lebens- oder Rentenversicherung abzuschliessen, ist aus meiner Sicht absoluter Unsinn.

Für denjenigen, der aber sowieso den Abschluss eines solchen Vertrages "in der Pipeline hat", ergibt es dagegen evtl. einen Sinn, den Vertragsabschluss in das Jahr 2011 vorzuziehen. Das Für und Wider sollten Sie aber sorgfältig mit Ihrem Berater abstimmen. 

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