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BBKK (Bayerische Beamten Krankenkasse) gibt Beitragsgarantie für einige Tarife bis 2012

Heute erhielt ich per Mail die folgende Information vom Vertriebsservice der Bayrischen Beamtenkrankenkasse (BBKK) zum Thema Beitragsgarantie:

Beitragsgarantie! keine Anpassung vor dem 01.01.2012.

Folgende Tarif sind hiervon betroffen:

  •  CompactPRIVAT-Start 250 A/B
  •  CompactPRIVAT-Start 900 A/B
  •  CompactPRIVAT-Optimal 250 A/B
  •  CompactPRIVAT-Optimal 600 A/B
  •  CompactPRIVAT-Optimal 1200 A/B
  •  CompactPRIVAT-PLUS
  •  GesundheitPRIVAT 300– nur Männer und Frauen
  •  GesundheitPRIVAT 750– nur Männer und Frauen
  •  GesundheitPRIVAT - Kompakt- nur Männer und Frauen

Die Beitragsgarantien für die genannten Tarife gelten sowohl für das Neugeschäft als auch für den Bestand.

Über eine mögliche Beitragsgarantie für nicht genannte Tarife informieren wir Sie in circa 2 Wochen.

Sobald mir die Zahlen vorliegen, werden Sie es hier lesen können!

Ergänzung am 18.10.2010:

Zum 01.05.2011 wird angepasst:

Tarif CompactPRIVAT/S(NBL) bei Männern - genaue Höhe noch nicht bekannt.

Bei Frauen und Kindern erfolgt keine Anpassung.



Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung

Für jeden Arbeitnehmer werden Beiträge zur Gesetzlichen Unfallversicherung, auch bekannt als Berufsgenossenschaft -gezahlt. Doch wann leistet diese BG? Bei Krankheit oder einem Unfall? Wieviel wird geleistet?

Im Jahre 2009 haben sich über eine Millionen Arbeitnehmer während der Arbeitszeit oder auf der Hin- bzw. Rückfahrt zur Arbeit so schwer verletzt, dass Sie mindestens für 3 Tage krank geschrieben waren. Aufgrund dieser Arbeits- oder Wegeunfälle erhielten lediglich 22.534 Personen eine Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, knapp 2,1% aller Betroffenen. Diese Zahlen weist die Statistik der gesetzlichen Unfallversicherungen aus.

Renten aus der gesetzl. Unfallversicherung werden also nur gezahlt, wenn

  • der Unfall während der Arbeitszeit, am Arbeitsplatz passiert ist
  • oder auf dem direkten Weg zur Arbeitsstätte und zurück
  • oder die Schädigung die Folge einer anerkannten Berufskrankheit ist

Eine weitere Einschränkung besteht darin, dass Renten erst geleistet werden, wenn der Betroffene durch einen Unfall zu mindestens 20% in seiner Erwerbsfähigkeit gemindert ist.
Besteht  Arbeitsunfähigkeit durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit und während der Dauer der medizinischen Rehabilitation zahlen die Berufsgenossenschaften nach Ablauf der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber (i.d.R. 6 Wochen)  ein Verletztengeld, es beträgt 80 Prozent des Regelentgelts, darf aber nicht höher sein als das regelmäßige Nettoarbeitsentgelt.

Davon werden dann allerdings noch die Beitragsanteile zur Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.

Weiterhin ist zu beachten, dass der Freizeitbereich von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht erfasst und abgesichert wird! Die Grenzen zwischen Arbeits- oder Wegeunfall und Freizeitunfall sind hier fließend. Immer wieder wird vor Gericht gestritten, ob jetzt ein Wegeunfall vorlag oder nicht. Unter Umständen reicht bereits das Überqueren der Straße, um auf dem Nachhauseweg im Supermarkt rasch einzukaufen, um den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung für den ganzen Rest des Nach-Hause-Weges zu verlieren.

Selbst wenn eine Rente gezahlt wird, fällt Sie keinesfalls üppig aus:

Bei einem Jahresverdienst von 36.000 Euro und einer Erwerbsminderung von 20 Prozent aufgrund einer Berufskrankheit oder wegen eines Arbeits- oder Wegeunfalls beträgt derzeit die staatliche Teilrente ca. 400 Euro im Monat; bei vollständiger Erwerbsminderung sind es dann immerhin 2.000 Euro monatlich.

Sich bei der Absicherung seiner Arbeitskraft alleine auf die Gesetzliche Unfallversicherung zu verlassen, erscheint etwas gewagt: Angesichts der genannten Rahmenbedingungen ist es unsicher, ob überhaupt geleistet wird und selbst dann reicht die Höhe nicht aus, um den erreichten Lebensstandard zu halten.

Insofern erscheint mir eine Ergänzung durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung dringend geboten. Wichtig hierbei: Leistungen aus einer privaten BU Versicherung und einer gesetzlichen Unfallversicherungen werden nicht gegeneinander aufgerechnet, sondern unabhängig voneinander gezahlt!

Es gibt durchaus Fälle, in denen ein Arbeitnehmer zwar nur zu 20% Erwerbsgemindert ist, eine kleine (s.o.) Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhält, aber gleichzeitig bereits zu 50% Berufsunfähig ist und aus seiner privaten BU-Versicherung die volle Rente erhält.

Umgekehrt bedingt aber eine volle Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung nicht automatisch auch eine Leistungspflicht der privaten BU Versicherung: Diese prüft immer anhand der eigenen Vertragbedingungen, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt.

Insofern kommt hier der Auswahl eines guten BU Versicherers mit gutem Bedingungswerk eine elementare Bedeutung zu.

 

 

 

 


Neulich, im Beratungsgespräch zur BU Versicherung....

In vielen Beratungsgesprächen werden mir oftmals die gleichen Fragen gestellt. In anderen Gesprächen tauchen Fragen auf, die selbst mich noch ins Grübeln bringen.
Höchste Zeit also, solche Fragen einmal in lockerer Folge hier zu bearbeiten und Antworten darauf zu geben - sofern das möglich ist.

Beginnen möchte ich mit einer Frage, die mir ein Interessent stellte, als wir dabei waren, seine Versorgungslücke für den Fall einer Berufsunfähigkeit zu ermitteln:

"Mein Arbeitgeber zahlt doch jeden Monat Beitrag für mich an die Berufsgenossenschaft. Ich habe gehört, dass da im Falle einer BU hohe Leistungen erbracht werden?"
Stichwort : Rente aus Berufsgenossenschaft 


Wieviel teurer wird die Gesetzliche Krankenversicherung in 2011 ?

 

Für das Jahr 2011 müssen sich wohl alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen auf einen steigenden Beitragssatz und Zusatzbeiträge bei einer Vielzahl von Kassen einstellen. Für Besserverdienende, die Höchstbeitrag zahlen, droht weiteres Ungemach: Die beinahe alljährliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze.

Der Beitragssatz wird von bisher 14,9% auf zukünftig 15,5% angehoben werden. Ausserdem soll die Deckelung der Zusatzbeiträge zukünftig entfallen. (Derzeit 1% vom Einkommen, max. 8.- Euro mtl.) Siehe hierzu auch mein Blogbeitrag vom 07.07.2010

Während von diesen Massnahmen alle Versicherten betroffen sein werden, ist die alljährlich erfolgende Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze ein Problem für diejenigen, die schon den Maximalbeitrag entrichten. Allerdings könnte es dieses Jahr, anders als in ganzen vorherigen Jahren dazu kommen, dass diese Beitrasbemesungsgrenze gesenkt wird - nämlich dann, wenn die die Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer gesunken ist.

Um hier den Überblick zu behalten und zu berechnen, wie sich diese einzelnen Komponenten auf den Beitrag eines Versicherten auswirken, hat das Versicherungsjournal einen Excel Rechner entwickelt, mit dem diese Auswirkung berechnet werden kann.

Unter diesem Link können Sie den Rechner für die private Nutzung kostenlos herunterladen.
So können Sie frühzeitig berechnen, welche Belastung auf Sie in 2011 zukommt.

 


Krankentagegeldversicherung muss auch bei Mobbing zahlen

Ein Arbeitnehmer, der wegen Mobbing krank geschrieben ist, hat Anspruch auf Leistungen aus seiner privaten Krankentagegeldversicherung, wenn eine gleichartige Beschäftigung bei seinem Arbeitgeber nicht möglich ist.
Oberlandesgericht Celle 12.Mai 2010 (Az.: 8 U 216/09)

Ein Projektleiter war an seinem Arbeitsplatz starkem Mobbing durch seinen Vorgesetzten ausgesetzt. Er musste sich daher wiederholt ambulant und sogar stationär behandeln lassen - Folge der körperlichen und psychischen Probleme durch das Mobbing.

Seine private Krankentagegeldversicherung beauftragte einen Arzt mit einer Untersuchung.
Ergebnis: Der Arzt bescheinigte dem Versicherten lediglich eine "Arbeitsplatz-Unverträglichkeit". Die bestehenden Beschwerden seien zwar unstrittig, jedoch könne der Versicherte in einem "unbelasteten Arbeitsumfeld" ohne Einschränkungen arbeiten und seine Leistung erbringen.

Mit der Krankentageldversicherung sei aber eine "Arbeits-unverträglichkeit" abgesichert und nicht eine "Arbeitsplatz-unverträglichkeit" so, der Versicherer, der daraufhin die Leistung verweigerte.

Dagegen klagte der Arbeitnehmer mit Erfolg:
Zunächst einmal kommt es darauf an, dass der Versicherte "wegen einer medizinisch notwendigen" Heilbehandlung krankgeschrieben wird, so das Gericht. Das war im vorliegenden Fall unstrittig, da der Versicherte nachweislich unter den Folgen des Mobbings litt.

Als Zweites sei zu prüfen, ob der Versicherte seine bisher ausgeübte Tätigkeit in ihrer konkreten Ausgestaltung ausüben könne. Da der Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen sein Arbeitsumfeld nicht mehr aufsuchen konnte, beantwortete das Gericht diese Frage mit einem Nein, so dass der Tagegeldversicherer leisten musste.

Die Frage, ob der Versicherte an einem anderen Arbeitsplatz seiner bisher ausgeübten Tätigkeit nachgehen könne (also im Sinne der Versicherung gar nicht "krank" sei), war für das Gericht ohne Relevanz: Es hänge nicht davon ab, welche Umstände und Ursachen zur Krankheit des Arbeitnehmers geführt haben, so das Gericht in der Begründung.


Inflation, Deflation ?...wohin mit dem Geld?

23. Juli 2010 | Altersvorsorge

Deflation, Inflation, Rezession, Depression ... – die Begriffe und (meist negativ besetzten) Szenarien, welche während der letzten Wochen und Monate diskutiert wurden, nehmen kein Ende. Was aber ist realistisch zu erwarten? Und:
Wie können sich Anleger mit ihrer Allokationsentscheidung darauf einstellen?
Kommt es zur Deflation oder doch zur (Hyper-)Inflation, die mit einer Währungsreform endet?
Was steckt hinter den Begriffen und wie hängen sie zusammen?

Für eine (sehr transparente) Information zu diesen Fragen kann die anhängende Broschüre der Allianz Global Investors recht nützlich sein.

Viel Spass beim Lesen!


In welcher Höhe sind Vorsorgebeiträge steuerlich absetzbar?

23. Juli 2010 | Altersvorsorge

Immer wieder taucht in den Beratungsgesprächen zur privaten Krankenversicherung die Frage nach der steuerlichen Berücksichtigung auf:

  • ist mein Beitrag (Arbeitgeberanteil / Eigenanteil) zur PKV absetzbar?
  • kann ich dann trotzdem meine Rentenversicherung noch absetzen?
  • wie wirkt sich eine Beitragsrückerstattung am Ende des Jahres aus?
  • hat das am Ende Auswirkungen auf meine Rürup/Basisrente?

Um diese Fragen richtig zu beantworten, ist ein Blick auf die generelle Gestaltung der steuerlichen Abzugsmöglichkeiten an dieser Stelle notwendig.

Eine gute Übersicht dazu finden Sie hier: Manager Magazin

Sie finden dort Eräuterungen, wie Selbstständige / Angestellte ihre Beiträge zur PKV absetzen können, auch die steuerliche Behandlung von sonstigen Versicherungebeiträgen wird angerissen.

Natürlich sollten Sie, bevor Sie aufgrund dieser Informationen eine Entscheidung treffen, von Ihrem steuerlichen Berater klären lassen, ob das dort geschriebene in Ihrem speziellen Falle auch so auf Sie zutrifft.

 


Beitragsgarantie der DKV für einige Tarife bis 30.12.2011

Auch die DKV hat für einige Ihrer Tarife bereits jetzt eine Beitragsgarantie bis zum 30.12.2011 gegeben, d.h. diese Tarife werden für die entsprechende Zielgruppe Männer/Frauen/Kinder+Jugendliche bis zum genannten Termin nicht teurer werden.

Die anderen Tarfie werden zur Zeit noch überprüft, ob Anpassungsbedarf besteht.

Generell gilt auch hier:

Im Falle einer Beitragsanpassung keine hektischen Ruck-Zuck-Aktionen zum Jahresende, sondern einen evtl. Wechsel sorgfältig durchdenken und rechtzeitig vorbereiten.
Eine Hilfe kann hier mein Leitfaden Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung sein.

Da die DKV ein sehr umfangreiches Tarifwerk besitzt, hier nur eine kurze Übersicht. Komplette Tabelle im Anhang zum Download.

Beitragsgarantie für Kinder und Jugendliche in den Tarifen:
Bestmed5/0, BM5/1, BM5/3, BM4/, BM4/1, BM4/2, BM4/3, BM3, BM2, BM1,Aktiv, SW1, SW2, GST, AM0, AM2, SM6

Beitragsgarantie für Frauen:
BM4/9, BM4/1, BM4/2, BM4/3, Aktiv, SW1, SW2, GST, AM2, ZM3

Beitragsgarantie für Männer:
Aktiv, SW1, SW2, BS5, BS9, AM2, ZM3


Wechsel in PKV soll erleichtert werden. Kippt die 3 Jahres-Frist?

Wie heute im Handelsblatt unter Berufung auf ein entsprechendes Papier aus dem Ministerium zu lesen ist, plant Gesundheitsminister Rösler, den Wechsel in private Krankenversicherungen zu erleichtern.

Bisher kann ein Angestellter dann in die PKV wechseln, wenn er drei Jahre in Folge oberhalb der jeweiligen Versicherungspflichtgrenze (= in 2010 : 4.162,50 € mtl.) verdient.

Diese Frist soll wieder "zurück gesetzt" werden auf 1 Jahr - nachdem sie erst im Jahre 2007 von der grossen Koalition von einem auf drei Jahre hochgesetzt worden war.

Kommentar:

Beschäftigen Sie sich als Betroffener rechtzeitig mit der evtl. Änderung - wenn Sie einen Wechsel zur privaten KV planen, sollten Sie bereits jetzt die ganze Sache strategisch geplant angehen, um darauf vorbereitet zu sein. 


Krebsbehandlung durch gesetzliche Krankenkasse (GKV)

Eine sog. "Regional verabreichte Chemotherapie" muss nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werde, selbst dann nicht, wenn die klassische Chemotherapie wegen erheblicher Nebenwirkungen abgebrochen wurde. Landessozialgericht Baden-Württemberg  (Az.: L 5 KR 2035/09).

Eine an Brustkrebs erkrankte, gesetzlich versicherte Frau wurde in einer von der GKV zugelassenen Klinik mit einer klassischen Chemotherapie behandelt. Aufgrund massiver, schwerer Nebenwirkungen, brach die Frau die Therapie ab, und entschied sich statt dessen für eine sog. "Regionale Therapie", die sich auf die betroffenen Körperteile beschränkt. Diese Therapie wurde in einer Privatklinik durchgeführt - diese war allerding von der Gesetzlichen Krankenkasse nicht anerkannt. Daher wurde der Patientin die Erstattung von ca. 27.000.- Euro Behandlungskosten verweigert. Dagegen klagte die Betroffene.

Hierbei berief sich die Klägerin unter anderem auf den  § 13 Absatz 3 SGB V. Hier heisst es unter anderem: „Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war.“

Mit ihrer Klage hatte die Frau leider keinen Erfolg: Zwar hätten Versicherte in bestimmten Fällen einen Anspruch darauf, Kosten für eine unaufschiebbare Behandlung erstattet zu bekommen - allerdings nur dann, wenn diese Behandlung als allgemein anerkannt gilt.

Das war jedoch bei der von der Klägerin gewählten regionalen Chemotherapie nicht der Fall. Denn diese Form der Therapie entspricht bei Brustkrebserkrankungen nicht dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse -so dass das Gericht.

Zum Einen hätte es - so die Auffasung des Gerichtes, erfolgversprechende Möglichkeiten gegeben, die unangenehmen Nebenwirkungen der klassischen Therapie zu vermindern, zum anderen könnten eben solche Behandlungskosten nicht im Nachhinein auf die Versichertengemeinschaft abgewälzt werden.


Private Krankenversicherung und Hartz IV

Auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linken, hat die Bundesregierung bestätigt, die Deckungslücke bei privat krankenversicherten Hartz IV Beziehern zu kennen. Man beabscihtige, diese Lücke zügig mit einem Gesetzesentwurf zu schliessen.

Hartz IV Bezieher, die privat versichert sind, müssen oftmals mehr als die Hälfte Ihres Regelsatzes für den Krankneversicherungsschutz bezahlen. Ach bei Berücksichtigung der staatlichen Zuschüsse bliebt bei einer Versicherung im sog. Basistarif eine Deckungslücke von ca. 183.- € monatlich.

Ein möglicher Lösungsweg sei zum Beispiel die Begrenzung des Betrages, den Bezieher von Arbeitslosengeld-II an private Krankenkassen zahlen müssen, oder die Rückführung der Betroffenen in gesetzliche Krankenversicherungen.

Kommentar:

Ich hatte je zu diesem Thema schon eine Reihe von Beiträgen geschrieben, u.a.

Beitragszuschuss zum Basistarif bei Hartz IV

die gezeigt haben, dass hier - je nach Gericht - unterschiedliche Auslegnung des derzeitigen Gesetzestextes bestehen. Höchste Zeit, für alle Betroffenen hier ein klare Regelung festzuschreiben. Bin gespannt, wie lange "zügig" dauern wird.


Neuer Beitragssatz in der GKV - was ändert sich für den Einzelnen?

Die Koalitionsparteien haben sich geeinigt, wie versucht werden soll, das drohende Defizit von ca. 11 Milliarden Euro für das Jahr 2012 in den Griff zu bekommen.

Im Folgenden versuche ich aufzuzeigen, welche Folgen das für den Einzelnen GKV-Versicherten haben wird. Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen, beruhen auf dem aktuellen Informationsstand - trotz sorgfältiger Recherche kann ich daür aber keine Haftung übernehmen.

Zu den Auswirkungen im einzelnen:

Welche Änderungen ergeben sich?
Der neue, einheitliche Beitragssatz für alle 160 Gesetzlichen Krankenkassen wird von derzeit 14,9% auf 15,5% angehoben. Die 0,6% Differenz tragen je zur Hälfte Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Beispiele, wie sich das in Euro monatlich auswirkt:
bei 1.000.- € Einkommen beträgt der AN-Anteil  82.- €
bei 2.000.- € Einkommen beträgt der AN-Anteil 164.- €
bei 3.750.- € Einkommen beträgt der AN-Anteil 307,50 €

Was ändert sich bei dem sog. Zusatzbeitrag?
Aktuell ist dieser Zusatzbeitrag, den die jeweilige Kasse individuell festlegen kann, auf maximal 1% des beitragspflichtigen Einkommens (=max. 3.750.- €) gedeckelt, d.h. der maximale Zusatzbeitrag liegt bei max. 37,50 € monatlich. Diese prozentuale Begrenzung/Festlegung entfällt.
Statt dessen legt die jeweilige Kasse eine festen Beitrag in Euro und Cent fest. Dieser Zusatzbeitrag wird unabhängig vom Einkommen erhoben. Übersteigt dieser "Fest-Zusatz-Beitrag" 2% des Einkommens, wird ein Ausgleich für den Versicherten aus Steuermitteln erfolgen. Der Zusatzbeitrag wird nur vom Haupt-Versicherten erhoben, nicht von mitversicherten Familienangehörigen. Der Zusatzbeitrag wird nicht zwischen AN und AG aufgeteilt, sondern ist vom AN alleine zu tragen.

Kann man wegen der Beitragserhöhung die Krankenkasse wechseln?
Ja und Nein - die Beitragssatzerhöhung von 14,9% auf 15,5% ermöglicht keine vorzeitige Kündigung. Wenn allerdings ein Zusatzbeitrag erhoben oder erhöht wird, löst das ein Sonderkündigungsrecht aus.

Achtung: Versicherte in sog. Wahltarifen haben auch dann kein Sonderkündigungsrecht, wenn ddie Kasse einen Zusatbeitrag erhebt oder erhöht. Die Bindefrist an den Wahltarif (3 Jahre) bleibt also bestehen.

 


Beitragsgarantie für einige PKV Tarife der Axa

Als eine der ersten privaten Krankenversicherungen hat die Axa Krankenversicherung für einige ihrer Tarife eine sog. Beitragsgarantie bis zum 01.01.2012 gegeben, d.h. bis zu diesem Zeitpunkt werden in den genannten Tarife keine Beitragsanpassungen erfolgen.

Was mit den anderen Tarifen sein wird, wie hoch dort evtl. Anpassungen ausfallen werden, lesen Sie hier, sobald mir entsprechende Zahlen vorliegen.

 


Beitragsanpassung Central zum 01.01.2011

Als eine der ersten Gesellschaften hat die Central bereits ihre geplanten Anpassungen zum 01.01.2011 vorab bekannt gegeben - natürlich noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Treuhänder.

Bei einigen Tarifen dürfen sich Versicherte auf zum Teil recht knackige Anpassungen im Bereich von 10% bis über 20% vorbereiten.

Zwei Dinge fallen mir dabei auf:

  1. Gerade die Tarife, die im letzten Jahr schon (zum Teil recht deutlich) angepasst wurden, sind wieder mit relativ hohen Anpassungen dabei
  2. Aus meiner Sicht überraschend ist die Tatsache, dass auch die im letzten Jahr neu aufgelegte VARIO Tarif Reihe bereits nach einem Jahr mit knackigen Anpassungen dabei ist.

Hier darf man sich bereits jetzt die Frage stellen, wo hier die Reise hingehen wird.

Eine Übersicht der Central-Tarife, die angepasst werden sollen finden Sie hier:


Erhöhung des Beitragssatzes zur GKV geplant

"Gut informierte Inseiderkreise" berichten, dass die Koalition bei ihren Verhandlungen zu Massnahmen, um das Defizit der gesetzlichen Krankenkassen zu beheben, kurz vor einer Einigung steht. Man sei sich soweit einig, dass am nächsten Dienstag (06.07.2010) eine endgültige Entscheidung gefasst werden könne.

Geplant ist unter anderem eine Erhöhung des Beitragssatzes von derzeit 14,9 % auf wieder 15,5 %

Auch bei den Zusatzbeiträgen seien Erhöhungen geplant.

Kommentar:
Wie bereits gestern angesprochen, so richtig Struktur hat das ganze nicht - es ist eher das Bemühen zu erkennen, irgendwie noch ein paar Euro in die Kassen zu bekommen.


GKV plant nach Einkommen gestaffelte Zusatzbeiträge

Die CDU hat bei Verhandlungen der Regierung zur weiteren Gesundheistreform offensichtlich einen neuen Kompromissvorschlag ausgearbeitet: Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenkasse sollen nach dem Einkommen gestaffelt werden.

In einem Bericht der "Frankfurter Rundschau" heisst es, bis zu einem Einkommen von 1.400.- € soll der Zusatzbeitrag wie geplant weiterhin bei max. 1% des Beitrages liegen. Danach solle der Prozentsatz schrittweise auf 2,5% des Einkommens steigen - bis zur Höhe der Beitrags-bemessungsgrenze von 3.750.- €. Für "Gutverdiener" läge somit der maximal mögliche Zusatzbeitrag bei ca. 93.- € monatlich.

Zur Zeit verhandeln die Koalitionsspitzen um ein Paket aus Einsparungen und zusätzlichen Einnahmen, um das für 2011 drohende Einnahmedefizit der gesetzlichen Kassen von bis zu 11 Milliarden € abzufangen. Etliche Kassen stecken bereits jetzt massiv finanziell in der Klemme.

Kommentar:

Ist es Ihnen aufgfallen? - vor wenigen Wochen habe ich berichtet, dass über "Zusatzbeitrag ja/nein" gesprochen wurde. Mittlerweile reden wir nur noch über "Wie hoch wird er sein".
So richtig kann ich hier keine langfristig tragfähige, sinnvolle Reform erkennen. Eher das krampfhafte Bemühen, aus irgendeiner Quelle noch ein paar € in die chronisch leeren Kassen zu bekommen. Die Frage nach der langfristigen Perspektive und Planbarkeit bei einem freiwilligen Verbleib in diesem System mag sich jeder selbst beantworten.