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Streit um Ratenzahlungszuschläge

11. August 2010 | Altersvorsorge

Der Streit zwischen der Verbraucherzentrale Hamburg und deutschen Lebensversicherungen spitzt sich zu. Die VZ hat jetzt erneut 25 Versicherungen abgemahnt.
Es geht um überhöhte Ratenzahlungszuschläge, die die Versicherungen von ihren Kunden fordern. Die VZ fordern Versicherungskunden auf, diese Zuviel gezahlten Zuschläge bei den Gesellschaften zurück zu fordern.

 

Wenn Ein Versicherungskunde seinen Beitrag nicht jährlich im Voraus entrichtet (so ist es eigentlich vorgesehen), sondern z.B. monatlich "abstottert", so erheben die meisten Versicherungen einen sogenannten Ratenzahlungszuschlag. Dieser beträgt laut Antragsformular bei den meisten Versicherungen 5-6%. Tatsächlich beträgt der Effektivzins aber 10-12% im Jahr, bei manchen Gesellschaften gar bis zu 14%. Da die Versicherungen diesen Effektivzins in Ihren Unterlagen nicht angeben, hat die VZ bereits etliche Versicherer abgemahnt und erfolgreich verklagt. Durch eine "Hinhaltetaktik" der Versicherungsgesellschaften gibt es leider hierzu noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung durch den BGH.

Dennoch sind die Verbraucherzentralen der Ansicht, dass Kunden die zuviel gezahlten Beiträge zurückfordern können, bei Verträgen, die nach 2002 geschlossen wurden, sogar vom Vertrag zurück treten können.

Mehr dazu lesen Sie in meinem e-book: Ratenzahlungszuschlag bei Versicherungen

Kommentar:

Ich finde es wichtig, dass möglichst viele Kunden hier aktiv werden und Geld, dass die Versicherungen offensichtlich zu unrecht über Jahre hinweg kassiert haben, zurückfordern.
Nur so lässt sich erreichen, dass Versicherungsgesellschaften ihre Kunden nicht mehr nur als Beitragszahler und Melkkühe sehen, sondern als gleichwertige Geschäftspartner, mit denen ein fairer, transparenter Umgang zu erfolgen hat.

Deshalb hier auch meine Bitte und Aufforderung: Verbreiten Sie diese Information weiter - fast jeder Versicherungskunde ist davon wahrscheinlich betroffen! Es Betrifft dabei nicht nur die Lebensversicherungen - auch andere Sparten sind betroffen!

Einen kompletten Vertragsrücktritt halte ich dagegen für sehr problematisch, er sollte auf keinen Fall ohne sorgfältige Abstimmung mit Ihrem Berater erfolgen. Denken Sie dabei nur an einen
evtl. schlechteren Gesundheitszustand oder neue, schlechtere Vertragsbedingungen!

Unabhängig von der aktuellen Diskussion empfehlen gute Berater ihren Kunden seit jeher schon, die Beiträge für Versicherungen jährlich im Voraus zu entrichten. Selbst der Dispokredit auf dem Girokonto ist günstiger als eine Ratenzahlungsvereinbarung mit der Versicherungsgesellschaft - von wenigen Ausnahmen abgesehen.

Fortsetzung : Streit um Ratenzahlungszuschläge II


Wechsel in PKV soll erleichtert werden

27. August 2010 | Private Krankenversicherung

Wie aus Kreisen der Regierungskoalition zu hören war, soll zum 01.01.2011 eine entscheidenede Änderung bzgl. Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung auf den Weg gebracht werden:

Damit ein Angestellter von der GKV in die PKV wechseln darf, soll ab diesem Termin bereits wieder das einmalige Überschreiten der sogenannten Versicherungspflichtgrenze ausreichen. Zu Zeiten der grossen Koalition war dieser Zeitraum auf drei Jahre ausgedehnt worden. Wer also als Angestellter im Jahr 2010 mehr als 4.162,50 € monatlich (oder 49.950.- € im Jahr) verdient, könnte von dieser Gesetzesänderung profitieren und zum 01.01.2011 bereits in die private Krankenversicherung wechseln, ohne - wie bisher, diese Grenze drei Jahre in Folge überschreiten zu müssen.

Kommentar:

Natürlich eine Riesen-Erleichterung für diejenigen, die einen Wechsel anstreben. Dennoch sollte dieser Wechsel strategisch und geplant vonstatten gehen: Also rechtzeitig darum kümmern, beraten lassen und die entsprechenden Informationen beschaffen, um in Ruhe eine langfristig vernünftige Entscheidung zu treffen. Schnellschüsse zahlen sich selten aus!

Ergänzung vom 27.08.2010

Mittlerweile liegt ein entsprechender Entwurf zum "Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV-FinG) vor, der das oben gesagte beinhaltet!

Im Kern soll ein Wechsel in die private Krankenversicherung "zukünftig wieder nach einmaligem Überschreiten der Jahresarbeits-Entgeltgrenze möglich sein" so der Gesetzesentwurf. Geplant ist, dass die neue Regelung bereits zum 31.12.2010 in Kraft tritt, dazu soll sie bereits im September im Bundeskabinett verabschiedet werden. 

Wer also im Jahre 2010 die Versicherungspflichtgrenze von 49.950.- € (= 4.162,50 € monatlich) überschreitet und auch die Grenze des Jahres 2011 (liegt noch nicht fest) vorraussichtlich überschreiten wird, ist somit ab dem 01.01.2011 freiwilliges Mitglied der GKV und kann sich auf Wunsch privat versichern.


Beitragsanpassung und Beitragsgarantien auch bei SIGNAL / IDUNA

26. August 2010 | Private Krankenversicherung

Auch von der Signal / Iduna Krankenversicherung liegen erste Informationen vor, welche Tarife angepasst werden und bei welchen Tarifen eine Beitragsgarantier bis Ende 2011 abgegeben wird.

NICHT angepasst werden:

privatEXKLUSIV und EXKLUSIV-plus 

privatKOMFORT und  KOMFORT-plus für Männer, Kinder, Jugendliche

privatSTART und START-plus für Kinder, Jugendliche

KK2, KS1, KS2

KK1 für Männer

VO für Männer und Frauen

NO/NO1

Angepasst werden:

Tarif START zwischen ca. 6-11% für Männer und ca. 4-10% für Frauen

Tarif START-PLUS zwischen 4-10% für Männer und Frauen

Tarif KOMFORT1 für Frauen ca. 6-7%

Tarif KOMFORT-PLUS1 für Frauen ca. 6-8%

Tarif KOMFORT/KOMFORT-PLUS 2bzw. 3 in etwas analog

genauere Zahlen folgen


ARAG Krankenversicherung verzichtet auf ASSEKURATA Folge-Rating

26. August 2010 | Private Krankenversicherung

Wie die ASSEKURATA Rating Agentur in einer Pressemitteilung (siehe Anhang) schreibt, verzichtet die ARAG Krankenversicherung darauf, für das erstmals in 2006 erfolgte Rating ein im Jahre 2010 erforderliches Folgerating durchführen zu lassen. Damit darf die ARAG Krankenversicherung seit dem 24.08.2010 das Rating in der Öffentlichkeit nicht mehr benutzen.

In der gleichen Pressemitteilung werden durch ASSEKURATA ausserdem einige Kennzahlen der ARAG Kranken ausgewiesen, die auf eine eher unterdurchschnittliche Entwicklung im Jahre 2009 schließen lassen.

Im Erstrating 2006, ebenso wie im Folgerating 2009 hatte ASSEKURATA der ARAG noch eine "gute Unternehmensqualität" bescheinigt.

Mein Kommentar:

Auch wenn die ARAG aus verschiedenen Gründen nicht gerade zu meinen Favoriten gehört, habe ich doch Respekt vor diesem Schritt der Gesellschaft: Endlich ein mutiges Unternehmen, das diesem ganzen "Rate - Unwesen" eine Absage erteilt. Dass jetzt unterdurchschnittliche Kennzahlen in der Pressemitteilung gleich mit veröffentlicht werden, hat für mich den Anschein einer "Retour-Kutsche": Du willst für mein Rating nicht bezahlen, also schreib ich Negatives über Dich.

Bei genauer Betrachtung stellen sich mir allerdings noch andere Fragen:Wenn eine Gesellschaft von 2006 - 2009 ein gutes Ratingergebnis vorzuweisen hat, in 2010 aber unterdurchschnittlich agiert...welche Schlüsse soll ich als Verbraucher oder Vermittler (für die ja ein solches Rating angeblich so nutzbringend ist) daraus ziehen? Gute oder schlechte Gesellschaft, nutzloses Rating...? Wer hat davon profitiert, dass ARAG in der Vergangeheit mit Gut bewertet wurde? Schadet es irgendjemandem, wenn die ARAG jetzt nicht mehr gerated ist - ich meine, ist die Gesellschaft dadurch jetzt schlechter oder besser? (Immerhin spart sie ja nun das sicherlich nicht unbedeutende Honorar für die Agentur...geht also sparsamer mit Kundengeldern um..)

"Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing?" oder "Wer rated die Rater?"

Meine Empfehlung: Anstatt sich an irgendwelchen Sternchen, Kochlöffelchen oder was immer sonst verteilt wird, zu orientieren, sind Kunden bei ihrer Suche nach dem richtigen Versicherungstarif besser beraten, sich an das zu halten, was dauerhaft (notfalls gerichtlich einklagbar!) in den Vertragsbedingungen schriftlich festgehalten ist - alles andere ist morgen schon "Schnee von gestern".


Beitragsanpassungen und Beitragsgarantien bei Hanse Merkur

19. August 2010 | Private Krankenversicherung

Bereits vor einiger Zeit hatte Hanse Merkur eine Beitragsgarantie für die Tarife KVG3 und KVE3 gegeben. Heute erhilt ich die Information, welche Beitragsanpassungen für andere Tarif im Neugeschäft ab dem 01.01.2011 zu erwarten sind:

Produktreihe Start Fit
KVG1: Kinder und Jugendliche ca. 10 %, Männer ca. 15 %, Frauen ca. 5 - 10 %
KVE1: Kinder und Jugendliche ca. 7 %, Männer ca. 9 %, Frauen ca. 5 - 8 %
KVG2: Männer und Frauen ca. 8 %
KVE2: Männer und Frauen ca. 7 - 9 %
KVG3, KVE3: bleiben beitragsstabil!

Produktreihe Pro Fit
ASZG + PS3: Kinder und Jugendliche ca. 13 %, Männer bis ca. 9 %, Frauen bleiben
beitragsstabil
Produktreihe KV Fit
KV1: Männer ca. 7 %, Frauen bleiben beitragsstabil
KV2: Kinder 4 EUR, männl. Jugendliche ca. 10 EUR, Frauen ca. 8 %, Männer
bleiben beitragstabil
KV3: bleibt beitragsstabil
KV4: Männer ca. 11 %, Frauen bleiben beitragsstabil

Beamte
A+ZA+P2EB+P3B: Frauen ca. 2 - 4%, Männer bleiben beitragsstabil

Verdienstausfall
T15: Männer ca. 20 %
T22: Männer ca. 2 - 4 %
T29: Männer ca. 10 %
T43 - 365: Frauen ca. 7 - 11 %


Beitragsanpassungen und Beitragsgarantien beim Deutscher Ring

19. August 2010 | Private Krankenversicherung

Eine sehr umfangreiche Vorab-Information zum Thema Beitragsanpassung habe ich heute vom Deutschen Ring erhalten. Auf insgesamt 4 Seiten wird sehr ausführlich über anzupassende Tarife berichtet, aber natürlich auch über die Tarife gesprochen, bei denen es zu keiner BAP kommt.

Insgesamt fallen die Erhöhungen (sofern welche erfolgen) in den Hauptverkaufstarifen recht moderat aus und sind meist auch nur auf das Neugeschäft beschränkt, d.h. Bestandskunden bleiben von Anpassungen verschont.

Für die gesamte Esprit Reihe sind die Anpassungen im Neugeschäft durchweg im einstelligen Bereich. Lediglich comfort+ und classic weisen im Neugeschäft Steigerungen von mehr als 10% auf.

Informieren Sie sich anhand der Übersicht, ob Sie betroffen sein werden.


Beitragsgarantie der Nürnberger KV

19. August 2010 | Private Krankenversicherung

Heute erreichte mich auch eine Beitragsgarantie der Nürnberger Krankenversicherung für eine Reihe Ihrer Tarife - werbewirksam in eine Garantieurkunde verpackt.

Es fehlt auch nicht der HInweis, dass die Nürnberger von Assekurata für hervorragende Beitragsstabilität mit einem exzellent ausgezeichnet wurde.

Über den Wert solcher Gütesiegel, Sternchen und Kochlöffel (was immer da verteilt wird), werde ich in einem meiner nächsten Blogbeiträge ein paar meiner Gedanken zum Besten geben.

Seitens der Nürnberger gibt es noch keine Aussagen zu BAP bei den hier nicht aufgezählten Tarifen.


Bundeszuschuss zur Rentenversicherung in 2010 so hoch wie nie zuvor

16. August 2010 | Altersvorsorge

Wie die BILD Zeitung unter Berufung auf aktuelle Zahlen des Bundesfinanzministeriums meldet, wird für das Jahr 2010 der Bund soviel Geld wie noch nie in die gesetzliche Rentenversicherung zuschiessen müssen: ca. 80,8 Miliarden € wird der Bund an die Rentenversicherungen überweisen. Das ist der höchste bisher jemals erforderliche Betrag. Nach einem vermutlichen Rückgang dieser Zahl im nächsten jahr, sei bereits für das Jahr 2012 mit einem erneuten "Rekord" zu rechnen: 80,9 Milliarden € werden dann vorraussichtlich fällig werden, die in den Jahren 2013 und 2014 noch weiter auf geschätzte 82,7 Milliarden € anwachsen werden.

Kommentar:

Auch wenn der in den nächsten Jahren bis 2050 erwartete "Fehlbetrag" von insgesamt ca. 200 Milliarden € in Relation zu den 6,7 Billionen € Rentenleistungen im gleichen Zeitraum relativ niedrig erscheint: Es zeichnet sich immer deutlicher ab, dass dringend Reformen im gesetzlichen Umlagesystem eingeführt werden müssen. Angesichts immer kürzer werdender Erwerbsphase (=Beitragszahlungsdauer) und immer länger werdender Rentenbezugszeit (=Leistungsdauer) treten die Probleme immer deutlicher zu Tage. Eigenintitiative ist hier dringend angeraten - je früher, desto besser! 


Techniker Krankenkasse schliesst Wahltarif - Versicherte machtlos

13. August 2010 | Private Krankenversicherung

"Bei der TK versichert, wie ein Privatpatient behandelt" -mit diesem Slogan hatte die Techniker Krankenkasse im Herbst 2007 den Wahltarif TK Privat Praxis aufgelegt und beworben. Jetzt, nach nur drei Jahren hat die TK mitgeteilt, dass der Tarif zum 31.12.2010 geschlossen wird.

Seit der Gesundheitsreform in 2007 dürfen gesetzliche Krankenkassen sog. Wahltarife anbieten.

Immerhin 7.000 TK-Versicherte haben sich seither für diesen Tarif entschieden, der eine Behandlung als Selbstzahler (=Privatpatient) mit teilweiser Erstattung durch die TK vorsah. Gemäß § 53 SGB V
müssen sich diese, von den Kassen angebotenen Tarif selbst tragen oder wieder geschlossen werden. Genau dieses Schicksal ereilt jetzt diese Versicherten - sie landen jetzt wieder im "Normalen Tarif" der TK.

Laut Informationen der TK gibt es derzeit keine Überlegungen, auch andere angebotene Wahltarif zu schliessen.


Reformentwurf für gesetzliche Kassen vorgelegt

12. August 2010 | Private Krankenversicherung

Die Pläne der Koalion zur Finanzreform der gesetzlichen Krankenkassen liegen vor:
Eckpunkte sind

  • Ausgabenkürzung bei Krankenhäusern
  • Ausgabenkürzung bei Pharmaindustrie
  • Ausgabenkürzung bei Arzthonraren
  • Beitrassatzerhöhung auf 15,5% ab 01.01.2011 (aktuell 14,9%)
  • Deckelung für kassenindividuelle Zusatzbeiträge entfällt
  • Sanktionen für "Zusatzbeitragsverweigerer"

Im September soll das Kabinett damit befasst werden, im Herbst der Bundestag.

Interessant ist - neben den umstrittenen Ausgabenkürzungen - vor allem die detaillierte Regelung zum kassenindividuellen Zusatzbeitrag und dem damit verbundenen Sozialausgleich.

Versicherte, die die Zahlung ihres individuellen Zusatzbeitrags verweigern, müssen mit Sanktionen rechnen: Wenn der Arbeitnehmer seinen geforderten Zusatzbeitrag (muss er alleine zahlen, also keine Arbeitgeberbeteiligung) nicht an die Kasse zahlt, informiert diese den Arbeitgeber. Dieser muss dann 2 Punkte auf den normalen Satz von 8,2% aufschlagen- ohne Sozialausgleich.

Jedes Jahr im Herbst soll geschätzt werden, wie hoch der Zusatzbeitrag im kommenden Jahr sein wird, anhand des geschätzten Defizits der gesetzlichen Krankenkasse. Wenn der geforderte Zusatzbeitrag 2% des Arbeitnehmer- oder Renteneinkommens übersteigt, wird der übersteigende Betrag an das Kassenmitglied ausgezahlt. Im Hintergrund sind genaue Berechnungsmodalitäten fetgelegt, wie die vorraussichtliche Höhe des Zusatzbeitrages zu berechnen sein wird. Auch für Sonderfälle, wie Arbeitnehmer mit zwei Jobs oder Rentnern mit einer Betriebsrente sind genaue Berechnungsvergfahren festgelegt, ebenso wie für Arbeitslosengeld I oder II Empfänger. Hier haben die Träger die entsprechenden Beiträge abzuführen.

Mein Kommentar:

Wie angesichts dieser neuen Vorschriften- und Regelungsorgie davon gesprochen werden kann, dass das von Arbeitgebern, Krankenkassen, Rentenkassen und Versorgungsämtern "einfach und ohne grossen Mehraufwand" umgesetzt werden kann, ist mir schleierhaft.


Leistungsverweigerung der gesetzlichen Unfallversicherung

Anknüpfend zu dem Beitrag "Neulich, im Beratungsgespräch zur BU", speziell zum Thema, dass viele Arbeitnehmer glauben über die gesetzliche Unfallversicherung während der Arbeitszeit und auf dem Wege dorthin ausreichend versichert zu sein, möchte ich hier in "lockerer Folge" ein paar Urteile zusammentragen, die aufzeigen, wie gefährlich es ist, sich auf diese staatliche Absicherung zu verlassen. Die Grenzen zwischen Arbeitsbereich und Privatspähre werden von den Gerichten zum Teil sehr, sehr eigenartig interpretiert. Im Ergebnis steht aber zum Leidwesen der Betroffenen, dass Sie eben keine Leistungen aus der Berufsgenossenschaft (=gesetzliche Unfallversicherung) beziehen.

Schon beim Start überrollt: Kein Versicherungsschutz
Eine 51-jährige Altenpfelegerin wollte mit dem PKW zur Arbeit fahren. Da aber der Wagen ihres Sohnes vor der Garage stand, fuhr sie diesen zur Seite, vergass aber, die Handbremse anzuziehen.
Beim Aussteigen stürzte sie - das Vorderrad überfuhr ihr Knie. Ergebnis eine schwere Knieverletzung. Die Berufsgenossenschaft wollte das nicht als Arbeitsunfall anerkenn und bekam recht. (SG Detmold 22.10.2009, S 14 U 74/09)

Umweg, um zu Tanken: Kein Versicherungsschutz
Ein 47-jähriger Motorradfahrer wich von der direkten Route zum Arbeitsplatz ab. Vor Erreichen des direkten Weges stürzte er - war infolgedessen für drei Monate nicht arbeitsfähig. Auch hier lehnte die BG ab und bekam Recht - das Betanken gehöre zur privaten Sphäre des Arbeitnehmers und stehe somit nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
(SG Detmold 16.11.2009, S 14 U 3/09) 

Interessant auch die Gerichtsurteile, wenn es um Unfälle in der Werkskantine oder betrieblichen Toiletten geht:

In der Werkskantine am Kotelettknochen erstickt: Kein Versicherungsschutz
Wenn ein Arbeitnehmer in der Betriebskantine durch das Verschlucken eines Kotelettknochens zu Tode kommt, handelt es sich nicht um einen "Arbeitsunfall", den die gesetzliche Unfallversicherung entschädigen muss; Essen gehört zur Privatsphäre. (BSG, 8 RKnU 1/90)

Holzstäbchen verschluckt und verstorben: KeinVersicherungsschutz
Verschluckt sich ein Arbeitnehmer beim Mittagesssen in der Werkskantine an einem Holzstäbchen einer Fleischroulade und stirbt er daran, so hat seine Frau keinen Anspruch auf Witwenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn auch das Holzstück "eine gewisse Schadenquelle darstellt". Etwas anderes gilt, wenn der Mann dienstlich bedingt das Mittagessen hastig hinuntergeschlungen hat oder sich z.B. mit seinem Chef beim Essen über einen bevorstehenden Kundenbesuch unterhalten hat. (BSG, 2 RU 264/66)

Weg zur Toilette ist versichert, aber hinter der Tür: Kein Versicherungsschutz
Der Gang zur Toilette ist über die Berufsunfallversicherung abgedeckt, alles was hinter der Toilettentür passiert, zählt aber dagegen zur Privatsphäre.

So wurde einer Frau in Bayern ein Unfall, der auf der Toilette ihres Arbeitgebers passierte, nicht als Betriebsunfall anerkannt. Eine Kollegin hatte ihr versehentlich auf der Betriebstoilette eine Tür ins Gesicht geschlagen.  (Az.: L 3 U 323/01).

 

to be continued....


Auch gesetzliche Krankenversicherung muss Auskunft über erfolgte Behandlungen geben

Auch Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung haben einen Anspruch darauf, von ihrer kassenärztlichen Vereinigung zu erfahren, welche personenbezogenen gespeicherten Sozialdaten dort vorliegen, sofern der kassenärztlichen Vereinigung hierdurch kein unangemessen hoher Aufwand entsteht.
Landessozialgericht (LSG NRW) Aktenzeichen L 5KR 153/09

Im Vorliegenden Fall plante der Kläger den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Um dabei wirklich alle Arztbesuche anzugeben und nichts wesentliches zu vergessen, erfragte er bei seiner kassenärztlichen Vereinigung, welche medizinischen Leistungen für ihn in den letzten vier Jahren abgerechnet worden waren. Als Antwort erhielt er lediglich eine sogenannte Versichertenauskunft für das letzte Geschäftsjahr. Für die weiter zurück liegenden Jahre machte die kassenärztliche Vereinigung keine Angaben und berief sich dabei auf
§305 Abs. 1 SGB V - mehr könne der Nachfragende hier nicht verlangen.

Sowohl das Sozialgericht Düsseldorf als auch das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen urteilten aber anders: Im §83 SGB 10 sei der entsprechende Auskunftsanspruch geregelt, auf der Grundlage des Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung. Es sei nicht erkennbar, dass der Gesetzgeber diesen allgemeinen Auskunftsanspruch an irgendeiner anderen Stelle einschränken wollte. Lediglich eine Einschränkung liessen die Richter zu: Der sachliche und personelle Aufwand bei der kassenärztlichen Vereinigung müsse sich in angemessenen Grenzen halten.

Kommentar:
Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung kommt der wahrheitsgemäßen und vollständigen Beantwortung der Gesundheitsfragen eine entscheidende Bedeutung zu, um später im Fall des Falles auf der sicheren Seite zu sein.
Deshalb sollten Sie bereits VOR der eigentlichen Antragstellung Ihre Gesundheitsangaben zusammenstellen. Ein nützliches Formular ist z.B. mein Gesundheitscheck vorab. Ebenso hilfreich kann es sein, beim Hausarzt mit einem kurzen Anruf zu klären, was dort in der Krankenakte steht. Wenn aber viele Ärzte konsultiert wurden oder der Arzt öfter gewechselt wurde, bleibt oft als letzte Anlaufstelle nur die kassenärztliche Vereinigung, die allerdings in der Vergangenheit häufig "gemauert" hat. Ein wichtiges Urteil also für alle Vermittler, die ordentlich und haftungssicher arbeiten wollen, ebenso für die Kunden, die Wert auf "handwerklich" saubere Arbeit legen.