Der Streit zwischen der Verbraucherzentrale Hamburg und deutschen Lebensversicherungen spitzt sich zu. Die VZ hat jetzt erneut 25 Versicherungen abgemahnt.
Es geht um überhöhte Ratenzahlungszuschläge, die die Versicherungen von ihren Kunden fordern. Die VZ fordern Versicherungskunden auf, diese Zuviel gezahlten Zuschläge bei den Gesellschaften zurück zu fordern.
Wenn Ein Versicherungskunde seinen Beitrag nicht jährlich im Voraus entrichtet (so ist es eigentlich vorgesehen), sondern z.B. monatlich "abstottert", so erheben die meisten Versicherungen einen sogenannten Ratenzahlungszuschlag. Dieser beträgt laut Antragsformular bei den meisten Versicherungen 5-6%. Tatsächlich beträgt der Effektivzins aber 10-12% im Jahr, bei manchen Gesellschaften gar bis zu 14%. Da die Versicherungen diesen Effektivzins in Ihren Unterlagen nicht angeben, hat die VZ bereits etliche Versicherer abgemahnt und erfolgreich verklagt. Durch eine "Hinhaltetaktik" der Versicherungsgesellschaften gibt es leider hierzu noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung durch den BGH.
Dennoch sind die Verbraucherzentralen der Ansicht, dass Kunden die zuviel gezahlten Beiträge zurückfordern können, bei Verträgen, die nach 2002 geschlossen wurden, sogar vom Vertrag zurück treten können.
Mehr dazu lesen Sie in meinem e-book: Ratenzahlungszuschlag bei Versicherungen
Kommentar:
Ich finde es wichtig, dass möglichst viele Kunden hier aktiv werden und Geld, dass die Versicherungen offensichtlich zu unrecht über Jahre hinweg kassiert haben, zurückfordern.
Nur so lässt sich erreichen, dass Versicherungsgesellschaften ihre Kunden nicht mehr nur als Beitragszahler und Melkkühe sehen, sondern als gleichwertige Geschäftspartner, mit denen ein fairer, transparenter Umgang zu erfolgen hat.
Deshalb hier auch meine Bitte und Aufforderung: Verbreiten Sie diese Information weiter - fast jeder Versicherungskunde ist davon wahrscheinlich betroffen! Es Betrifft dabei nicht nur die Lebensversicherungen - auch andere Sparten sind betroffen!
Einen kompletten Vertragsrücktritt halte ich dagegen für sehr problematisch, er sollte auf keinen Fall ohne sorgfältige Abstimmung mit Ihrem Berater erfolgen. Denken Sie dabei nur an einen
evtl. schlechteren Gesundheitszustand oder neue, schlechtere Vertragsbedingungen!
Unabhängig von der aktuellen Diskussion empfehlen gute Berater ihren Kunden seit jeher schon, die Beiträge für Versicherungen jährlich im Voraus zu entrichten. Selbst der Dispokredit auf dem Girokonto ist günstiger als eine Ratenzahlungsvereinbarung mit der Versicherungsgesellschaft - von wenigen Ausnahmen abgesehen.
Fortsetzung : Streit um Ratenzahlungszuschläge II








