Die privaten Krankenversicherungen (PKV) setzen sich dafür ein, dass ein sog. Nichtzahlertarif eingeführt werden darf. Ein solcher Tarif solle etwa 100.- Eruo monatlich kosten, versichert wären nur noch Behandlungen in Notfällen.
Als Nichtzahler werden in der privaten KV diejenigen Kunden bezeichnet, die drei Monate oder länger ihren Beitrag nicht entrichtet haben. Laut PKV-Verband gibt es derzeit ca. 144.000 dieser Nichtzahler, die Schadenssumme (=offene Beiträge) beläuft sich auf ca. 550 Millionen Euro. Seit der Einführung der Versicherungspflicht (2009) können die privaten Krankenversicherer in einem solchen Falle ihren Kunden nicht mehr einfach kündigen. Statt dessen landen diese Versicherten meist im sog. Basistarif, wenn sie ca. 1 Jahr mit den Beiträgen im Rückstand sind. Aufgrund der Kalkulation dieses Tarifes liegen aber die Beiträge sehr hoch: Meist rund 600.- € pro Monat. Im Ergebnis baut sich also bei vielen PKV-Versicherten in einem solchen Falle der Schuldenberg erst einmal weiter auf.
Liegt eine finanzielle "Hilfebedürftigkeit" im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) vor, so kann sich der Beitrag in zwei Stufen auf ca. 130.- Euro monatlich reduizieren - bei entsprechend reduziertem Leistungsumfang. Eine Umlage der fehlenden Beträge auf die anderen im Basistarif Versicherten sei nicht möglich, so der PKV Verband, derzeit erfolge der Ausgleich aus Unternehmensmitteln.
Im Rahmen eines Expertengesprächs im Gesundheitsausschuß am 07.03.2012 wurden hier alternative Lösungsmöglichkeiten besprochen. Auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) sieht zwar Handlungsbedarf, ist aber der Ansicht, daß auch mit einem Nichtzahlertarif das Problem der Beitragsschulden nicht in den Griff zu bekommen sei. Eine Idee sei es dagegen, einem Nichtzahler nach einer gewissen Phase eine Entschuldung zu gewähren.
Ebenfalls im Rahmen dieses Gespräches erläuterte das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO), daß bei den gesetzlichen Kassen im vergangenen Jahr durch Nichtzahler ein Schaden von rund ca. 1 Milliarde Euro aufgelaufen sei. Allerdings ist - im Gegensatz zur PKV eine Belastung der anderen GKV-Mitgliedern hier kein Problem: Die fehlenden Beiträge werden einfach auf die anderen Mitglieder umgelegt umgelegt. Im PKV-System ist das dagegen nicht so ohne weiteres möglich.






