18. Juni 2010
Immer wieder stellen wir fest, dass Versicherungsverkäufer den Kunden erzählen, eine sog. Basisrente (auch Rüruprente genannt) wäre absolut pfändungssicher, d.h. im Falle einer Insolvenz käme ein Konkursverwalter nicht an das Geld heran und die Altersversorgung sei somit gesichert.
Insbesondere für Selbstständige oder freiberuflich Tätige oft ein Argument, das einleuchtend erscheint und den nötigen Kaufimpuls gibt.
Die steuerliche Anerkennung einer Rürup-Rente setzt ein vertragliches Abtretungs- und Übertragungsverbot voraus. Forderungen, die nicht übertragbar sind, sind im Prinzip von Gesetzes wegen auch nicht pfändbar - so die Argumentation der Produktanbieter und die daraus folgende Aussage der Unpfändbarkeit.
Gerne übersehen wird bei dieser Argumentation ein...