Eine sog. "Regional verabreichte Chemotherapie" muss nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werde, selbst dann nicht, wenn die klassische Chemotherapie wegen erheblicher Nebenwirkungen abgebrochen wurde. Landessozialgericht Baden-Württemberg (Az.: L 5 KR 2035/09).
Eine an Brustkrebs erkrankte, gesetzlich versicherte Frau wurde in einer von der GKV zugelassenen Klinik mit einer klassischen Chemotherapie behandelt. Aufgrund massiver, schwerer Nebenwirkungen, brach die Frau die Therapie ab, und entschied sich statt dessen für eine sog. "Regionale Therapie", die sich auf die betroffenen Körperteile beschränkt. Diese Therapie wurde in einer Privatklinik durchgeführt - diese war allerding von der...






