Bereits im Juni 2011 hat des Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass eine gesetzliche Krankenkasse einem Mitglied die Kosten für eine spezielle Zahnreinigung für Implantate nicht erstatten muss. Ein Anspruch auf Kostenerstattung bestehe lediglich in Höhe einer einfachen, normalen Zahnreinigung. (Az.: G 1KR 17/10 R)
Eine Frau hatte durch einen Unfall mehrere Zähne verloren, die durch Implantate ersetzt wurden. Die Kosten dafür übernahm die gesetzliche Krankenversicherung der Frau. Ein Jahr später lies die Frau die Implantate professionell reinigen. Die Kosten dafür (immerhin ca. 500.- Euro) wollte die Kasse nicht übernehmen - die Frau klagte gegen diese Entscheidung.
Ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger bestätigte der Frau, dass die...






