Immer wieder tauchen in der täglichen Beratungspraxis oder in diversen Internetforen Fragen auf bzgl. der Speicherung von Daten in der Sonderwagnisdatei der Versicherungen. Viele befürchten, dass im Falle einer Ablehnung - z.B. eines Antrages auf BU-Versicherung – ihre Daten dorthin übermittelt werden und Sie deshalb niemals wieder entsprechenden Versicherungsschutz erhalten können.
- Einmal dort erfasst, für immer „gebrandmarkt“?
- Wie lange bleiben Daten gespeichert?
- Welcher Versicherer meldet WAS?
- Wer darf Daten abrufen?
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