Wie im Bürgerentlastungsgesetz 2009 vorgesehen, haben die privaten Krankenversicherungen erstmals für das Kalenderjahr 2010 diverse Daten an die Finanzbehörden gemeldet - genauer gesagt an die Deutsche Rentenversicherung Bund.
Welche Daten wurden übermittelt, warum wurde gemeldet?
Sofern Sie bei Abschluss (oder auch noch später) der automatischen Datenübermittlung nicht widersprochen haben, erfolgt für folgende Personenkreise eine entsprechende Mitteilung:
- Personen mit substitutiven Krankenvollversicherungstarifen (= der privat Versicherte)
- alle Personen mit einer privaten Pflegepflichtversicherung
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