FAQ

Erhalte ich beim Arzt Auskunft?

Es stellt sich bei der Vorbereitung einer Anfrage immer wieder die Frage ob der Arzt zur Aushändigung einer Krankenakte oder sonstiger Befunde verpflichtet ist oder dieses verweigern kann.

Dieses Auskunftsrecht regelt der §10 der Berufsordnung der Ärzte wie folgt:

(2) Ärztinnen und Ärzte haben Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen grundsätzlich in die sie betreffenden Krankenunterlagen Einsicht zu gewähren; ausgenommen sind diejenigen Teile, welche subjektive Eindrücke oder Wahrnehmungen der Ärztin oder des Arztes enthalten. Auf Verlangen sind der Patientin oder dem Patienten Kopien der Unterlagen gegen Erstattung der Kosten herauszugeben.

Demnach steht Ihnen gegen Erstattung der Kopierkosten das Auskunftsrecht zu.