Wann bin ich eigentlich berufsunfähig?
Immerhin war dem Gesetzgeber das Thema „Berufsunfähigkeitsversicherung“ so wichtig, dass erstmals im neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) eine Definition zur Berufsunfähigkeit gesetzlich geregelt wurde. Dort heisst es:
"Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann."
Die Versicherungen können individuelle Regelungen und Verbesserungen vereinbaren, das Gesetz regelt also eine Art „Mindeststandard“, der allerdings meiner Ansicht nach so erbärmlich schlecht formuliert ist, dass ich niemandem raten kann, sich bei einer Gesellschaft zu versichern, die sich nur an diesem Standard orientiert. Einige Gesellschaften haben vom VVG abweichende Verbesserungen in den Bedingungen eingeführt und bieten damit deutlich bessere Voraussetzungen, im Ernstfall auch die versicherte Leistung zu erhalten.

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