Welche Fristen muss ich bei der Kündigung meiner jetzigen Versicherung beachten?
Wenn Sie jetzt schon in einer privaten Krankenversicherung sind, gilt eine Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Dieses Versicherungsjahr ist bei vielen Unternehmen gleich dem Kalenderjahr, aber nicht bei allen. Unter Umständen sind auch noch gewisse Mindestvertragslaufzeiten Ihres Altvertrages zu beachten. (1-3 Jahre nach Vertragsabschluss)
Eine gesetzliche Krankenversicherung können Sie immer mit einer Frist zum Ende des übernächsten Monats kündigen. (§ 175, Abs. 4 SGB V). Achtung: Bitte beachten Sie das bei sog. Wahltarifen eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Jahren gilt.
Damit Ihre Kündigung wirksam wird ist, muss mit der Kündigung eine Bescheinigung über die neue Folgeversicherung eingereicht werden. Diese Bescheinigung erhalten Sie von Ihrer neuen privaten Krankenversicherung und muss innerhalb der Kündigungsfrist beim alten Versicherer eingereicht werden.

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