Mein Arzt möchte mir keine Auskunft erteilen!?
Ich habe bei meinem Arzt angefragt, ob er mir Daten zur Verfügung stellen kann, damit ich den Fragebogen „Risikovoranfrage“ richtig ausfülle. Er hat mir die Auskunft verweigert. Ist das rechtens?
Ihr Auskunftsrecht als Patient ist geregelt im §10 der Berufsordnung der Ärzte:
(2) Ärztinnen und Ärzte haben Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen grundsätzlich in die sie betreffenden Krankenunterlagen Einsicht zu gewähren; ausgenommen sind diejenigen Teile, welche subjektive Eindrücke oder Wahrnehmungen der Ärztin oder des Arztes enthalten. Auf Verlangen sind der Patientin oder dem Patienten Kopien der Unterlagen gegen Erstattung der Kosten herauszugeben.
Demnach können Sie von Ihrem Arzt Auskünfte verlangen - gegen Erstattung der Kopierkosten.

Gartenstrasse 51
61130 Nidderau
E-Mail info@wolnitza.de



