Wie funktioniert das mit der Beitragszahlung in der privaten Krankenversicherung?
Anders als bei gesetzlichen Krankenkasse werden die Beiträge nicht durch den Arbeitgeber an die Krankenversicherung überwiesen, sondern vom Konto des Kunden abgebucht.
Bei Angestellten zahlt der Arbeitgeber dann einen Zuschuss zur Privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung. Dieser wird mit der Gehaltsabrechnung berechnet und steuerfrei ausgezahlt.

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