FAQ

Kann ich später einmal wieder zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung?

Nein - Sofern Ihr Einkommen regelmäßig über der so genannten Versicherungspflichtgrenze (wird jedes Jahr angepasst, in 2010 EUR : 49.950.-) bleibt. Wenn Sie mit Ihrem Jahresbruttogehalt einmal unter diese Grenze rutschen, sind Sie automatisch wieder pflichtversichert und die private Krankenversicherung muss aufgehoben werden. Für diesen Fall besteht ein vertraglich geregeltes Sonderkündigungsrecht.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen von diesen Regelungen, die aber im Detail besprochen und geprüft werden müssen.