Was passiert mit meiner privaten Krankenversicherung, wenn ich arbeitslos werden sollte?
Werden Sie während Ihrer Versicherungszeit in der Privaten Krankenversicherung arbeitslos, so werden Sie automatisch mit der Beantragung des Arbeitslosengeldes pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Siehe hierzu: §5 (1) Abs. 2 SGB V
Sie können Sie sich allerdings auf Antrag von dieser Versicherungspflicht befreien lassen, wenn Sie in den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich krankenversichert waren und anderweitig (=in der privaten Krankenversicherung) versichert sind. Siehe hierzu: §8 (1) Abs. 1a SGB V
Sollten Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, sollten Sie prüfen, ob Sie Ihren Schutz in der privaten Krankenversicherung auf eine Anwartschaft umstellen. So bleiben für eine gewisse Zeitlang Ihre erworbenen Rechte erhalten.

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