Welche Wartezeiten muss ich einhalten?
Ich habe in meinen Vertragsunterlagen etwas gelesen von 3 bzw. 8 Monaten Wartezeiten. Was ist damit gemeint und was passiert, wenn ich in dieser Zeit krank werde?
In den Vertragsbedingungen der privaten Krankenversicherung finden sich die so genannte allgemeine (3 Monate) und die besondere (8 Monate) Wartezeit ab Vertragsabschluss. In dieser Zeit besteht eigentlich kein Leistungsanspruch. Damit will man vermeiden, dass sich Neuversicherte sofort auf Kosten der Gemeinschaft behandeln lassen und hohe Kosten verursachen (z. B. Zahnersatz oder bereits geplante Behandlungen).
Wichtig: Diese Wartezeiten entfallen in der Regel bei entsprechender privater oder gesetzlicher Vorversicherung und wenn ein lückenloser Übergang erfolgt. Dann besteht selbstverständlich Versicherungsschutz ab dem 1. Tag.

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