FÜR RENTNER UND STUDENTEN: WECHSEL IN DIE PKV EINGESCHRÄNKT
Für Rentner und Studenten: Wechsel in die PKV eingeschränkt
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Nunmehr steht fest, wie sich ein Urteil des Bundessozialgerichts zur Befreiung von der GKV-Pflicht konkret auswirkt:
Für Rentner und Studenten wird es schwieriger, der gesetzlichen Krankenversicherung den Rücken zu kehren.
Manchmal braucht es seine Zeit, bis ein höchstrichterliches Urteil Eingang in die Praxis findet.
So auch im Falle des Aktenzeichens B12KR24/14R, zu dem das Bundessozialgericht am 27. April 2016 sein Urteil verkündet hat.
Erst Ende des Jahres gab der GKV-Spitzenverband bekannt, welche konkreten Regelungen aus dem Richterspruch abgeleitet werden.
Im Kern folgt aus dem Urteil, dass man sich nur noch von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen kann,
wenn man unmittelbar zuvor nicht pflichtversichert war.
Insbesondere Rentner und Studenten stehen hier im Fokus. So können beispielsweise Studenten, die unmittelbar nach einer Berufsausbildung oder
sonstigen versicherungspflichtigen Beschäftigung ins Studium starten, nicht mehr in die private Krankenvollversicherung wechseln.
Auch für einige Anwartschaften ergeben sich Veränderungen.
Die Auswirkungen für verschiedene beispielhafte Fälle sehen Sie hier:
konsequenzen_aus_dem_bsg_urteil.pdf (33.98 KB)
Eine Befreiung von der GKV-Pflicht ist unterm Strich also nur noch möglich, wenn der Student bzw. Rentner unmittelbar vor seinem jetzigen beruflichen Status
freiwillig versichert oder privat vollversichert oder familienversichert war.