KEIN VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR RASER
Was viele Autoraser auf dem Weg zur Arbeit nicht wissen: Verursachen sie einen Unfall, droht ihnen neben einer Anklage vor den Strafgerichten auch Ärger mit der Berufsgenossenschaft. Diese kann nämlich Verkehrsrowdys, wenn sie sich bei waghalsigen Verkehrsmanövern selbst verletzen, die Geldrente streichen.
HB. Das Bundessozialgericht hat diese Praxis in einem Fall bestätigt, in dem der spätere Kläger auf der Fahrt von seiner Wohnung zu seiner Praktikumsstelle vor einer Bergkuppe und einer Rechtskurve mit seinem PKW eine Fahrzeugkolonne überholt hatte. Dabei war er mit einem entgegenkommenden PKW kollidiert, dessen Fahrerin verletzt wurde. Die Berufsgenossenschaft erkannte den Unfall zwar als Wege-Arbeitsunfall an, versagte dem Kläger jedoch unter Hinweis auf das Unfallgeschehen und das Urteil eines Strafgerichts die Gewährung einer Verletztenrente. Nach dem Wortlaut des maßgeblichen § 102 Abs 2 des 7. Sozialgesetzbuchs darf sie einem Versicherten die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung ganz oder teilweise versagen, wenn der Arbeitsunfall bei einer Straftat eintritt (Az.: B 2 U 1/07).
Unser Kommentar:
Es handelt sich hier zwar nicht um eine private Versicherungsgesellschaft, aber schauen Sie einmal in den Bedingungen Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung. Wenn Sie dort solche Formulierungen finden:
§ 3 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?
(1) Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht und wo er eintritt. Bei folgenden Ursachen gilt jedoch ein Ausschluss der Leistungs-pflicht. Der Nachweis des Leistungsausschlusses ist von uns zu führen.
(2) Wir leisten nicht, wenn die Berufsunfähigkeit verursacht ist:
…
c) durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch eines Verbrechens oder Vergehens durch die versicherte Person;
…
dann sollten Sie sich nur die Frage stellen, ob dieser Versicherer im oben zitierten Fall geleistet hätte – ob er leisten würde, wenn Sie beim Überfahren einer roten Ampel (=Vergehen!) verunglücken? Manche Gesellschaften haben hier klarstellend Verkehrsdelikte wieder eingeschlossen und somit einen klaren Vorteil in den Vertragsbedingungen.