VEREINBARTER RISIKOZUSCHLAG ENTFÄLLT
Risikozuschlag in einem bestehenden Vertrag wird gelöscht/gestrichen!
Jetzt muss ich doch tatsächlich schon wieder loben – das zweite oder dritte mal in den letzten Tagen. Soviel Lob geb ich sonst eigentlich nur dem Hund.
Aber ich finde, man darf die Versicherer auch mal loben, wenn sie etwas gut gemacht haben.
Was ist passiert?
Im Dezember 2017 haben wir für einen Kunden eine BU Versicherung bei der Basler eingereicht. Problem dabei: Der Kunde stand beruflich erheblich unter Stress und hatte mit ziemlich erhöhten Blutdruckwerten zu kämpfen. Haben wir natürlich auch wahrheitsgemäß bei der Risikovoranfrage angegeben, denn es hatten kurz vor dem Antrag auch entsprechende Untersuchungen, Beratungen und Behandlungen statt gefunden. Die meisten der angefragten Gesellschaften wollten weitere Informationen, Langzeitbefunde, Arztberichte oder 50% Risikozuschlag. Die Basler Versicherung sagte dem Kunden sofort einen RZ (Risikozuschlag) von 25% zu – ohne weitere Unterlagen. Kunde nahm das Angebot an, Vertrag kommt zustande, mit RZ 25% policiert.
Zwischenzeitlich hat sich bei unserem Kunden ein wenig mehr Ruhe eingestellt und er hat deswegen das Thema Blutdruck auch nochmal abklären lassen. Mittels einer Langzeit-Blutdruck-Messung wurde 24 Stunden lang in regelmäßigen Intervallen der Blutdruck ermittelt und aufgezeichnet. Mit einem sehr guten Ergebnis, was auch vom behandelnden Arzt so bescheinigt wurde. Damit haben wir beim Versicherer den Antrag gestellt, den Risikozuschlag aus dem Vertrag heraus zu streichen.
Ehrlich gesagt, war ich ein wenig skeptisch – normalerweise tun sich Versicherer schwer, so kurze Zeit nach Vertragsbeginn über Risikozuschläge erneut zu verhandeln.
Heute dann die positive Überraschung: Ohne langes Gezicke verzichtet der Versicherer ab sofort auf den Risikozuschlag.
Unser Kunde zahlt also deutlich weniger – für den gleichen Versicherungsschutz wie bisher. Es lohnt sich also, seine BU Versicherung bei einem Makler zu haben, der sich um seine Kunden kümmert und weiss, was er tut. (Das war jetzt der Part mit der Eigenwerbung…)
Was lernen wir daraus?
Zum einen: Wenn ein Versicherer einen Risikozuschlag oder einen Leistungsausschluss vereinbaren möchte, sollte man ruhig und gelassen prüfen, ob es nicht besser ist, den gewünschten Versicherungsschutz dennoch zu beantragen und das Angebot anzunehmen. Leider reagieren viele Kunden hier mit einer Art Trotzreaktion (nö, mit mir nicht – ich hab doch eigentlich gar nix – geh ich eben woanders hin und geb das Zipperlein nicht an…). Habe ich oft genug so erlebt und ist nicht zielführend – für keine der am Vertrag beteiligten Parteien!
Zum anderen: Viele denken, wenn der Versicherer mich erst einmal als Kunde gewonnen hat verzichtet der doch später nie auf den Zuschlag. Mein aktuelles Beispiel zeigt wieder mal, dass dem eben nicht so ist. Die Versicherer wollen für den Versicherungsschutz eine dem individuellen Risiko angemessene Prämie. Und wenn man mit entsprechend fundierten Belegen zeigen kann, dass ein Risiko zu hoch eingeschätzt wurde, reagieren die meisten Versicherer absolut fair. Es dauert manchmal ein bisschen, aber es funktioniert erstaunlich oft – hängt natürlich auch ganz wesentlich von der Qualität der eingereichten Unterlagen ab.
Zudem hat man als Kunde sogar nach dem Versicherungsvertragsgesetz sogar einen Anspruch auf Reduzierung – geregelt im §41 VVG
Ist jetzt natürlich kein Freibrief, um bei jeder kurzfristigen Verbesserung beim Versicherer die Streichung eines Risikozuschlags zu verlangen.
Dazu sind auch ein paar andere Paragrafen zu beachten.
Es lohnt sich also bestehende Verträge durchaus von Zeit zu Zeit einmal auf den Prüfstand zu nehmen.
Vor allem lohnt es sich aber, nicht bei jedem Angebot eines Risikozuschlages gleich zornig dem Versicherer die Freundschaft zu kündigen und auf den Abschluss des Vertrages zu verzichten. Es soll ja gar nicht so selten vorkommen, dass sich der Gesundheitszustand wegen anderer Zipperlein in den Folgejahren so verschlechtert, dass ein BU Abschluss gar nicht mehr möglich ist. Im bestehenden Vertrag sind sie auf alle Fälle mitversichert und sind auch meistens für den Versicherer nicht relevant, wenn es darum geht, den alten Risikozuschlag neu zu überprüfen.
Hier noch die freudige Mail des heutigen Tages.
Noch besser ist es natürlich, wenn durch gute Aufbereitung der Gesundheitsangaben ein Risikozuschlag gar nicht erst verlangt wird. Manchmal hilft hier auch der Weg über eine BU Aktion mit vereinfachter Risikoprüfung, bei der evtl. mein bestehendes Zipperlein gar nicht erst abgefragt wird.