BU VERSICHERUNG DARF KEINEN EFL TEST VERLANGEN
Nach einem Urteil des Landgerichtes Berlin vom 29.06.2011 Az.: 7 O 194/11 darf eine private Berufsunfähigkeitsversicherung von der versicherten Person nicht verlangen, daß diese sich einem sog. EFL Test unterzieht, um seine Leistungsansprüche zu beurteilen.
Worum geht es dabei?
Kurz gesagt, wird bei einem EFL Test die Testperson (meist im Rahmen eines auf zwei Tage aufgeteilten Testprogrammes) unter ärztlicher Aufsicht bis an die persönliche Leistungsgrenze belastet. Ziel ist es dabei, ein umfängliches Bild über die physische Leistungsfähigkeit bzw. die physischen Einschränkungen der Testperson zu erhalten. Eine etwas umfassendere Erläuterung des Testverfahrens finden Sie hier
Auch wenn dieser Test bei sozialrechtlichen Verfahren als absolut anerkannt gilt,um ein genaues Abbild der noch vorhandenen Leistungsfähigkeit zu erhalten, darf nach dem Urteil des LG Berlin eine private Berufsunfähigkeitsversicherung die Durchführung dieses Testes von einer versicherten Person nicht verlangen.
Zwei wesentliche Gründe führte das Gericht dabei an:
- zum einen könne es bei einer Ausbelastung bis zur Leistungsgrenze durchaus auch zu Verschlimmerungen im bestehenden Krankheitsbild kommen
- zum anderen sei das Recht auf informelle Selbstbestimmung des Versicherten gefährdet, denn es sei nicht auszuschliessen, dass die Versicherung bei einem solch umfangreichen Test Informationen erhält, die sie zur Prüfung einer Leistungspflicht gar nicht benötigt.