WAS WISSEN VERSICHERUNGEN ÜBER IHRE KUNDEN? – SONDERWAGNISDATEI HIS – TEIL 2
Jetzt ist es schon fast ein ganzes Jahr her, daß ich den ersten Teil zu diesem Thema geschrieben habe – höchste Zeit für die Fortsetzung. Wie kann man vermeiden, in der HIS gespeichert zuwerden? Und falls „es einen doch erwischt hat“, welche Folgen hat das? Diese und ähnliche Fragen versuche ich in diesem Beitrag zu beantworten.
Im ersten Teil hatte ich erläutert, WANN ein Eintrag in der HIS erfolgt und WAS dorthin gemeldet wird. Mit dem entsprechenden Formular können Sie per Fax anfragen, welche Daten von Ihnen dort gespeichert sind. Wenn Sie der Ansicht sind, dass diese gespeicherten Daten NICHT richtig sind bringt es übrigens nichts, mit der HIS direkt zu verhandeln, um eine Korrektur der Daten zu erreichen: Sie müssen Kontakt mit der Versicherungsgesellschaft aufnehmen, die die Daten an die HIS übermittelt hat. Nur dort kann eine Berichtigung erreicht werden.
Natürlich ist es am Besten und Einfachsten, wenn Ihr HIS-Datensatz keine Einträge aufweist – aber gleiche eines vorweg: Es ist auch keine Tragödie, wenn es nicht so ist!
Angenommen, Sie wollen eine BU-Versicherung abschliessen, haben aber Bedenken wegen diverser Vor-Erkrankungen, ob Ihr Antrag noch normal angenommen wird.
Wie kann man jetzt erreichen, dass eine Anfrage im Falle einer Ablehnung oder Risiko-Erschwernis nicht in der HIS landet?
Das Mittel der Wahl ist hier eine sog. „Risiko-Voranfrage“ – dazu brauchen Sie allerdings die Unterstützung eines Maklers: Risiko-Voranfragen von Kunden direkt beantworten viele Versicherungen nicht. Für einen qualifizierten Makler ist so eine Voranfrage alltägliches Geschäft: Die Gesundheitsdaten werden akribisch zusammengetragen (genau wie bei einem richtigen Antrag auch) und vom Makler an den/die Versicherer übermittelt – mit der Bitte, eine Einschätzung der Versicherbarkeit vorzunehmen. Der Versicherer prüft jetzt diese Anfrage genauso wie einen richtigen, echten Antrag – nach den gleichen Grundsätzen und gibt eine Information darüber, ob bzw. zu welchen Bedingungen die gewünschte Versicherung möglich ist. Drei Dinge dazu als Anmerkung:
1. Der Versicherer darf dabei eine Ablehnung oder Erschwerung NICHT an die HIS übermitteln, da ja (vereinfacht ausgedrückt) noch kein Antrag gestellt wurde
2. Es kann ein paar Tage dauern, bis der Versicherer antwortet – denn natürlich bearbeiten die Sachbearbeiter erst einmal die „richtigen“ Anträge – in Stosszeiten mit erhöhtem Antragseingang (z.B. zum Jahresende) bearbeiten manche Gesellschaften auch schon mal gar keine Risiko-Voranfragen mehr.
3. Normalerweise hält sich der Versicherer dann auch später an seine Einschätzung aus der Risiko-Voranfrage. Sehr selten kommt es bei der finalen Antragstellung aber dann doch zu Abweichungen gegenüber der Einschätzung bei der Risiko-Voranfrage. Oft passiert das, wenn „doch noch was einfällt“, was man bisher vergessen hat, anzugeben – dann wird es schwierig -deshalb: Eine Risiko-Voranfrage genauso sorgfältig vorbereiten und ernst nehmen wie einen richtigen Antrag und nicht später dann „scheibchenweise“ nachlegen.
In ganz speziellen Sonderfällen kann es auch einmal sinnvoll sein, eine solche Risiko-Voranfrage anonymisiert zu stellen, d.h. ohne die Identität des Anfragenden preis zu geben. Dies sollte aber wirklich ganz speziellen Einzelfällen vorbehalten bleiben. Viele Versicherer beantworten solche anonymen Anfragen allerdings erst gar nicht.
Mithilfe eines Maklers können Sie also vorab (auch bei bei mehreren Gesellschaften) eine qualifizierte Einschätzung erhalten, ob Sie dort versicherbar sind und zu welchen Bedingungen, ohne Gefahr zu laufen, im Falle einer negativen Antwort in der HIS zu landen.
Was aber tun, wenn Sie in der Vergangenheit schon mal einen Antrag auf eine BU- Versicherung gestellt haben und der wurde vom Versicherer abgelehnt – oder man hat Ihnen ein Angebot gemacht, Sie nur mit Risikozuschlag oder Leistungsausschluss zu versichern? (Dabei spielt es für die Meldung an die HIS übrigens keine Rolle, ob Sie dieses Angebot dann angenommen haben oder nicht) – Sie sind also in der HIS „gelandet“ – und nun?
Sind Sie jetzt auf „ewig gebrandmarkt“ – ohne Chance, jemals eine BU-Police zu erhalten? Wenn man manche Berichte in der Presse dazu liest, könnte man das glatt annehmen – Sie haben einen Stempel auf der Stirn und kein Versicherer fasst Ihren neuen Antrag noch an…? Überall „blinken die roten Warnlämpchen“?
Um es mal ganz drastisch zu formulieren: Alles Quatsch!
Betrachten wir mal ein Beispiel:
Angenommen, Sie planen den Abschluss einer BU Versicherung und dabei fällt Ihnen ein, dass Sie vor drei, vier Jahren schon einmal bei der Pfefferminzia einen solchen Antrag gestellt haben. Die wollten einen Risikozuschlag haben, Sie haben nicht angenommen, der Vertrag kam also nicht zustande.
Fangen wir erstmal bei den Basics an:
Ist denn überhaupt eine Meldung an die HIS erfolgt? Nicht alle Versicherer nehmen am HIS Datenverkehr teil, weder AKTIV (sie melden nicht dorthin) noch PASSIV (sie fragen nicht dort an). Also: erstmal selber bei der HIS anfragen. Das Formular dazu finden Sie am Ende von Teil 1 meines Beitrags.
Unter Umständen hat damals Ihr Versicherer also gar nicht gemeldet, alle Aufregung also umsonst. Evtl. war es ja auch erst keine vier Jahre her, sondern schon länger – kommt häufiger vor als man denkt- und die gespeicherten Daten wurde bereits schon automatisiert wieder gelöscht.
Selbst wenn da doch noch etwas drin steh bedeutet das noch lange nicht das „Aus für Ihren neuen Antrag! Kein Grund zur Panik!
Um eines aber nochmal klar zu sagen: Wenn der neue Versicherer Sie bei Antragstellung zum Beispiel fragt:
Wurden innerhalb der letzten 5 Jahre Anträge zu erschwerten Bedingungen angenommen (z. B. Zuschläge, Leistungsausschlüsse), zurückgestellt oder abgelehnt?
Dann ist im geschilderten Beispiel diese Frage mit JA zu beantworten – unabhängig, ob der damalige Antrag nun in der HIS steht oder nicht! Ein NEIN ist eine klare Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht mit allen daraus möglicherweise resultierenden Konsequenzen!
Wenn Sie also jetzt bei einer anderen Gesellschaft einen erneuten Antrag stellen, geben Sie es halt wahrheitsgemäss an, dass Sie schon mal bei einer anderen Gesellschaft abgelehnt wurden oder wegen Risikozuschlag kein Antrag zustande kam!
Der Risikoprüfer der neuen Gesellschaft entscheidet sowieso ganz individuell aufgrund der Gesundheitsangaben, die Sie ihm Jetzt, heute machen. Dabei orientiert er sich nur ganz wenig bis überhaupt nicht an der Entscheidung des Kollegen von damals. Es erfolgt immer eine individuelle, erneute Einschätzung des Risikos.
Das ist auch der Grund dafür, dass viele Gesellschaften bei der HIS nicht mehr anfragen.
Es ist schlicht bedeutungslos, denn der Versicherer fragt das, was ihn interessiert im Antragsformular ab und entscheidet dann anhand der gemachten Gesundheitsangaben.
Nur in dem Falle, dass Sie jetzt bei der neu beantragten Versicherung kerngesund sind und bei der routinemässigen HIS Abfrage (sofern eine erfolgt) plötzlich erkannt wird, dass Sie z.B. schon mal abgelehnt wurden – wird es interessant und der Sachbearbeiter wundert sich.
Deshalb sollten Sie sich, wenn Sie bei anderen Gesellschaft schon mal abgelehnt wurden, oder eben nur mit Zuschlag oder Ausschluss policiert worden wären – nicht davon abhalten lassen, es mit professioneller Hilfe nochmals zu versuchen – auch bei bestehendem Eintrag in der Sonderwagnisdatei!
Ob ein Eintrag in der HIS vorliegt oder nicht, hat auf die Möglichkeit den gewünschten Versicherungsschutz zu bekommen eine absolut untergeordnete Bedeutung!
Viele Verbraucherschützer und vermeintliche Experten spielen dem Thema eine Bedeutung zu, die absolut nicht angemessen ist.