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AUSLANDSLEISTUNGEN DER PRIVATEN KV

Fragen Sie Ihren Berater: Bin ich bei Auslandsreisen ausreichend abgesichert? 

Wer privat versichert ist glaubt, auch im Ausland ausreichend gegen Unfälle und Erkrankungen geschützt zu sein. Das ist jedoch oftmals ein Irrtum, den Versicherte leider erst bemerken, wenn es zu spät ist. Lassen Sie daher vor der Reise Ihren Auslandsschutz kritisch überprüfen.

Manfred G. ist als leidenschaftlicher Bergwanderer jedes Jahr im Urlaub im Gebirge unterwegs. Seine private Krankenversicherung enthält einen Auslandsschutz, darauf hatte er beim Abschluss vor 20 Jahren bestanden. Seitdem hat er sich keine Gedanken mehr dazu gemacht, denn schließlich war noch nie etwas passiert.

Das ändert sich, als er seinen Jahresurlaub für eine ausgedehnte Bergtour in den Rocky Mountains in Colorado verbringt. Auf schlüpfrigem Untergrund rutscht G. bei einer Wandertour aus und fällt einen Hang hinab. Glücklicherweise ist der Hubschrauber schnell da. Und die Behandlung seines Kreuzbandrisses erfolgt professionell nach allen Regeln der ärztlichen Kunst. Die Rechnung muss G. in bar bezahlen – umgerechnet 2.419 Euro für den Transport mit dem Rettungshelikopter, dazu für die ärztliche Behandlung samt OP 5.686 Euro. Zwei Tage im Krankenhaus schlagen mit 1.638 Euro zu Buche. Die Gesamtkosten von knapp 10.000 Euro reicht G. dann nach seiner Rückkehr bei seiner Versicherung ein.

Doch der Privatversicherer lehnt die Kostenübernahme ab – und zwar komplett. G. erfährt nun, dass sein PKV-Vertrag im außereuropäischen Ausland nur für einen Monat gilt. Die Verletzung zog er sich jedoch in der fünften Urlaubswoche zu. Wäre der Unfall in den Alpen passiert oder eine Woche früher, hätte er die Summe nicht aus eigener Tasche tragen müssen. Doch so greift die Absicherung nicht.

PKV Profis wissen: Derartige Feinheiten in PKV-Verträgen sind eher die Regel als die Ausnahme. da gibt es Formulierungen wie „analog zu Deutscher Gebührenordnung“, „ortsübliche Sätze“ und „vorrübergehende Auslandsaufenthalte“. Da kaum ein Kunde diese Tarifbedingungen genau durchliest, ist es umso wichtiger im Beratungsgespräch diese Details klären zu lassen.

Übrigens: Auch die meisten Urlaubsreisekrankenversicherungen hätten die Rechnungen von Manfred G. nicht übernommen.

Achten Sie daher auf derartige Details. Wenn Sie sich nicht sicher sind, was ihr bestehender Vertrag im Ausland wert ist, fragen Sie Ihren Berater konkret: Welche Leistungen sind bei Erkrankungen oder Unfällen im Ausland eingeschlossen? Welche Regionen sind in welchem Ausmaß abgedeckt? Existiert eine zeitliche Beschränkung für Auslandsreisen? Werden die Kosten für einen Krankenrücktransport übernommen? Gibt es Begrenzungen, z.B. auf landesübliche Sätze?

Insbesondere ein medizinisch notwendiger Rücktransport kann schnell sehr teuer werden und mehrere Zehntausend Euro kosten. Zahlreiche PKV-Volltarife klammern diese Leistung aus. Hier hilft nur gezieltes Nachfragen und erklären lassen.

So wird das Risiko, im Urlaub unliebsame Überraschungen zu erleben, wirkungsvoll minimiert.

PETER WOLNITZA GMBH

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61130 Nidderau

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