• Facebook
  • LinkedIn
  • Xing
  • Twitter
  • Youtube
Rufen Sie an: 06187 – 90 29 89
PETER WOLNITZA - Versicherungsmakler für BU und PKV
  • Startseite
  • Beratung
    • BU Versicherung
    • PKV
    • Schüler BU
    • Studenten BU
  • Service
    • Terminvereinbarung
    • Online Beratung
    • Datentransfer
    • Downloads
    • Simplr
  • Blog
  • Kundenstimmen
  • Suche
  • Menü Menü
Zurück zum Blog

BU VERSICHERUNG: LEISTUNGS AUSSCHLUSS FÜR IMMER UND EWIG?

Nicht immer gelingt es uns, für jeden Kunden uneingeschränkt Versicherungsschutz im Rahmen einer BU Versicherung zu beschaffen. Trotz Risiko-Voranfragen bei vielen Gesellschaften (manchmal bis zu 20!) kommt es vor, dass die Versicherer entweder gar keinen Schutz bieten wollen, also komplett ablehnen. In anderen Fällen kommt der Versicherungsschutz nur zustande wenn der Kunde vorher einem Risikozuschlag zustimmt oder mit einem Leistungsausschluss einverstanden ist.
In solchen Fällen stellt sich für unseren Kunden immer wieder die Frage, was am Besten zu tun ist: Soll man den Risikozuschlag (RZ) oder den Leistungsausschluss (LA) akkzeptieren? Oder gleich ganz auf den Versicherungsschutz verzichten? Oder warten, bis irgendwelche Fristen abgelaufen sind, in der Hoffnung, dann gewisse Dinge nicht mehr angeben zu müssen?
Unsere Empfehlung ist in den meisten Fällen recht eindeutig: Lieber ein Versicherungsschutz mit Zuschlag oder einer Einschränkung als gar keiner!
Im Prinzip signalisiert der Versicherer mit seiner Aussage – ich hätte gerne einen LA oder RZ – dass eben gesundheitlich nicht unbedingt alles so zum Besten bestellt ist, wie man das evtl. selber einschätzt. Oft erlebe ich, dass Kuden hier verärgert reagieren: Hab doch nie was richtiges gehabt – hat doch schon jeder mal gehabt – das bischen Rücken, deswegen werd ich doch nicht BU etc..etc.  Manch ein Kunde hat mich auch schon aufgefordert, bei anderen Gesellschaften erneut anzufragen und dabei die betreffende Erkrankung erst gar nicht anzugeben! Natürlich ist das die definitiv schlechteste Lösung von allen und ist mit uns nicht machbar!
So verständlich aus der ersten Enttäuschung heraus eine solche Reaktion ist, so wenig zielführend ist sie. Sinnvoller ist es auf alle Fälle, gemeinsam zu überlegen, welche Möglichkeiten bestehen. Eine dabei immer wieder gestellte Frage ist:
Wenn ich so einen Leistungsausschluss einmal unterschrieben habe – kriege ich den jemals wieder weg? Wann kann ich da nochmal nach fassen, um zu erreichen, dass der LA entfällt?
Eine pauschale Antwort lässt sich auf diese Fragen nicht geben, das hängt zu sehr von den individuellen Gegebenheiten des jeweiligen Falles ab.
Wir haben aber in der Vergangenheit schon oft erreichen können, dass vereinbarte Leistungsausschlüsse aus dem laufenden Vertrag wieder heraus gestrichen wurden. Dazu muss man dem Versicherer eben die Informationen einreichen, die es ihm ermöglichen, das Risiko neu zu bewerten. Meist reicht dazu ein vom Kunden ausgefüllter Fragebogen aus – in seltenen Fällen muss ein Arztbericht eingeholt werden.
Aktuell haben wir gerade wieder ein derartiges Erfolgserlebnis zu verbuchen:
Versicherungsschutz im Rahmen einer Rentenversicherung mit BU Zusatzversicherung sollte für einen jungen Mann zum 01.05.2015 beantragt werden. Risikovoranfragen bei mehreren Gesellschaften brachten Ergebnisse, die von der glatten Ablehnung bis zur Versicherbarkeit mit einem Leistungsausschluss reichten. (Kunde hatte Hautprobleme, Ekzem und eine Pollen-Allergie mit aktuell begonnener Desensibilisierung). Auch in der Formulierung dieses Ausschlusses gab es qualitative Unterschiede: Versicherer A z.B. wollte sämtliche Erkrankungen der Haut sowie allergische Erkrankungen ausschliessen, Versicherer B dagegen nur „ekzematöse und allergische Erkrankungen der Haut“.  Wir rieten unserem Kunden, das Angebot von Versicherer B anzunehmen und nach einer gewissen Zeit (1-2 Jahre) nochmal an den Versicher heran zu treten, um eine erneute Prüfung zu bewirken. Unser Kunde folgte dieser Empfehlung, war somit zumindest teilweise gut abgesichert.
Der Vertrag wurde zum 01.05.2015 abgeschlossen – mit akzeptierter Vereinbarung bzgl. Leistungsausschluss.
Jetzt haben wir im August diesen Jahres einen erneuten Anlauf genommen: (neuer Gesundheitsfragebogen, kurzer Infobrief) – mit dem Ergebnis, dass ab sofort (01.08.2016) der Leistungsausschluss entfällt.
Unser Kunde hat jetzt also vollwertigen Versicherungsschutz, ganz ohne Klauseln und Einschränkungen. Geht Doch!  – siehe pdf im Anhang.
(Und bevor jetzt ganz Schlaue monieren: Ja der Wegfall gilt definitv sowohl für die Rentenversicherung als auch für die BU Zusatzversicherung)

PETER WOLNITZA GMBH

Versicherungsmakler
Gartenstr. 51
61130 Nidderau

Telefon: 06187 – 90 29 89
Telefax: 06187 90 29 88
E-Mail: info@wolnitza.de

Beratung bundesweit

Online + Telefonisch
Mo.- Fr. 11:00 – 20:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Proven Expert

Erfahrungen & Bewertungen zu PETER WOLNITZA GMBH [der-online-makler.de] anzeigen

Neuste Beiträge

  • SIGNAL IDUNA (SI) und Deutscher Ring erneut Beitragsstabil
  • Was muss ich als privat Versicherter bei Corona Impfung beachten?
© PETER WOLNITZA GMBH| SEO & Website by Orange Raven - powered by Enfold WordPress Theme
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Pflichtinformationen
OMBUDSMANN – WAS MACHT DER EIGENTLICH GENAU?BU VERSICHERUNG: KUNDE MUSS LEISTUNGSFALL BEWEISEN
Nach oben scrollen

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung: Datenschutzerklärung

OK, ich akzeptiere die CookiesCookies aktivieren/deaktivieren

Cookie and Datenschutz-Einstellungen



Wie wir Cookies nutzen

Wir nutzen Cookies ausschließlich anonym. Cookies dienen uns dazu, zu verstehen wie sich die Besucher auf der Website bewegen und wo wir etwas verbessern können. Wir nutzen sie nicht um persönliche Daten zu erheben, sondern nur um zu verstehen woher die Besucher kommen und wie wir unsere Seite und unser Angebot noch besser auf sie zuschneiden können. Das Aktivieren von Cookies hilft uns dabei. Bitte helfen Sie uns und akzeptieren Sie die Cookies.

Wichtige Cookies für die Website

Diese Cookies werde unbedingt für die Funktion der Seite benötigt. Wenn man diese deaktiviert, funktioniert die Seite nicht mehr korrekt. Wir empfehlen daher diese angeschaltet zu lassen. Diese Art von Cookies sammelt keine relevanten Daten über Sie oder Ihr Surfverhalten.

Google Analytics Cookies

Mit Hilfe von Google Analytics erfahren wir, welche Seiten auf dieser Homepage geöffnet werden, wie weit gescrollt wird und an welcher Stelle der Nutzer unsere Seite verlässt. Das hilft uns sehr dabei die Seite so zu gestalten, dass Sie die Informationen optimal bereit stellt. Wenn Sie das Tracking ausstellen wollen, klicken Sie bitte hier:

Other external services

Wir verwenden auch weitere Services wie Google Maps oder Google Web Fonts (lokal gespeichert), um die Seite korrekt darzustellen und Funktionen wie eine direkte MAPs-Navigation zu bieten.

Google Webfont Settings:

Google Map Settings:

Vimeo and Youtube video embeds:

Datenschutzerklärung

Mehr über unseren Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung:

Datenschutz
Einstellungen akzeptierenAblehnen und Benarchichtigung schließen