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BEITRAGSENTWICKLUNG PKV / GKV

Im Portal Krankenkassen-direkt.de, einem unabhängigen Informations- und Karriereportal für die gesetzliche Krankenversicherung wird heute von einer interessanten Berechnung berichtet. In einer aktuellen Studie des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) wird nachgewisen, dass in den letzten 10 Jahren bei der Beitragssteigerung keine nennenswerten Unterschiede zwischen GKV und PKV bestehen. Ganz im Gegensatz zur öffentlichen Wahrnehmung, wo meist auf „gravierende, existenzbedrohende“ Beitragssprünge in der privaten KV fokussiert wurde.

In diesem 10 Jahreszeitraum seit 2007 (angekündigte Beitragserhöhungen der PKV für 2017 wurden bereits berücksichtigt) ergibt sich für GKV Versicherte ein Beitragsanstieg pro Jahr von 3,2 % pro Jahr, während bei den PKV Gesellschaften durchschnittlich mit 3,0 % erhöht wurde. Dabei wurde die Anzahl der jeweils versicherten Personen und die Beitragseinnahmen in Relation gesetzt. Wenn man zusätzlich noch den steuerlichen Effekt berücksichtigt, dass in der GKV Summe auch der aus Steuergeldern finanzierte Bundeszuschuss zur gesetzlichen KV (siehe BLOG Beitrag dazu) mit eingerechnet ist, komt man sogar auf eine Beitragssteigerung von 3,8 % pro Jahr für das gesetzliche System.

Den kompletten Artikel kann man hier nachlesen – unbedingt auch den letzten Abschnitt lesen, hier wird ein wenig darauf eingegangen, warum dieses Thema Beitragssteigerung in der privaten KV in der öffentlichen Meinung ganz anders wahr genommen wird. Diese Wahrnehmung sei durch unregelmäßig auftretende, aber dann relativ stark ausfallende Prämienanpassungen in der PKV geprägt. Hierzu muss man aber wissen, dass die private KV „nicht mal eben so“ die Prämien um ein paar Euro oder Cent anheben kann. Die Kalkulation erfolgt nicht nach „Gutsherren-Art“ im rechtsfreien Raum! Wann und Wieviel eine private KV Ihre Beiträge anpassen darf ist genau in diversen Gesetzesvorschriften geregelt.
Hier vor allem zu nennen die Krankenversicherungsaufsichtsverordnung – KVAV (früher Kalkulationsverordnung KalV). Dort ist genau festgelegt, WIE eine PKV zu kalkulieren hat und WANN Prämien angepasst werden dürfen/müssen.
Grob gesagt: die PKV darf kalkulierte Prämien erst dann anpassen, wenn „bestimmte Schwellenwerte“ als „auslösende Faktoren“ überschritten werden. Erst dann, wenn diese Schwellenwerte überschritten werden, darf der Versicherer neu kalkulieren und dabei auch andere Faktoren (z.B. niedrigere Zinsen, länger Lebenserwartung) mit in die Kalkulation einfliessen lassen.
Dadurch entstehen häufig Beitragssprünge, die als erheblich wahrgenommen werden und durch entsprechende Aufbereitung in den Medien noch zusätzlich dramatisiert werden. Zu Unrecht, wie die Studie relativ klar belegt.
Meine eigene Berechnungsieht sieht übrigens etwas einfacher aus: – aber ich bin ja auch kein wissenschaftliches Institut:
Höchstbeitrag eines GKV Versicherten im Jahre 1970:   51,03 € (oder in richtigem Geld: 100.- DM ;-))
Höchstbeitrag eines GKV Versicherten im Jahre 2014: 627,75 €
(Ich stelle mir nur gerade das Geschrei oder das Gelächter vor, wenn man jemandem in 1970 prophezeit hätte, dass er mal über 1.200.- DM für seine KV bezahlen muss…)
Ergibt, auf die Jahre umgerechnet – eine durchschnittliche Beitragserhöhung von 5,7 % im Jahr. Nicht berücksichtigt dabei, dass in der Zwischenzeit ca. 30 Reformen auf den Versicherungsumfang Einfluss genommen haben:
In den meisten Fällen nicht zum Vorteil der Versicherten – die Leistungen wurde ständig beschnitten. Eine Beitragsregulierungsmassnahme, die der privaten KV nicht zur Verfügung steht. Übrigens: Diese Reformen fanden unabhängig davon statt, wer in Bonn/Berlin gerade das politische Sagen hatte. Es gab rote, grüne,schwarze sogar gelbe Gesundheitsminister – alle haben fleissig reformiert. Bin gespannt, wer zum Wahlkampf 2017 das Fass aufmacht.

PETER WOLNITZA GMBH

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