BEITRAGSFREIE DYNAMIK DER HAUPTVERSICHERUNG
Aus der Reihe : Dynamik, Erhöhungsoptionen und Garantien in der BU-Versicherung:
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Teil 3
Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzversicherung abgeschlossen wird, z.B. in Verbindung mit einer Rentenversicherung, gibt es bei einigen Gesellschaften die Möglichkeit, eine beitragsfreie Dynamik der Hauptversicherung mit einzuschliessen
Worum geht es dabei?
Angenommen, eine BU Rente wird als Zusatz z.B. zu einer Rentenversicherung abgeschlossen und mit einer Dynamik versehen. Dann erhöhen sich jährlich (sofern der Kunde zustimmt) Beitrag, versicherte BU-Rente und Ablaufleistung des Vertrages (egal ob jetzt als Rente geplant oder Einmalzahlung).
Tritt jetzt eine Berufsunfähigkeit ein, passiert in der Regel folgendes:
– die vereinbarte monatliche BU-Rente wird ausgezahlt
– für die Rentenversicherung entfällt die Beitragszahlung
– trotzdem wird bei Ablauf des Vertrages die vereinbarte Rente oder Kapitalabfindung fällig
Der Versicherer hat sozusagen die Beitragszahlung für die Rentenversicherung übernommen.
Bei den meisten Anbietern erfolgt diese Beitragszahlung bis zum Ende der Laufzeit in der Höhe, die durch die bisher angenommen dynamischen Steigerungen errreicht wurde. Vereinfacht kann man sagen, die Beitragsfreistellung wird auf dem erreichten Level „eingefroren“. Einige Gesellschaften bieten daüber hinaus zusätzlich gegen Beitragszuschlag die Option „Beitragsfreie Dynamik der Haupt-versicherung“ an. Das bedeutet, dass im Falle einer Berufsunfähigkeit die Renten-Versicherung weiter dynamisch angehoben wird, ohne dass der Kunde dafür Beiträge aufbringen muss. Daraus resultiert natürlich zum Ablauf der Rentenversicherung eine deutlich höhere Rente/Ablaufleistung.
Ist es sinnvoll, eine solche Vereinbarung zur beitragsfreien Dynamik der Hauptversicherung zu vereinbaren?
Meiner Ansicht nach eine ganz klare Empfehlung! Nur, wenn diese Option genutzt wird, sehe ich einen Sinn darin, eine BU-Absicherung als Zusatz an eine Rentenversicherung anzuhängen. Ohne diesen Vorteil bietet das Kombimodell aus BU Versicherung und Rentenvertrag keinen nennens-werten Vorteil im Vergleich zur reinen BU-Versicherung und getrennter Kapitalanlage. Leider bieten nur sehr wenige Versicherer diese Möglichkeit überhaupt an. Wird diese Option angeboten, sollte man sie nutzen – und zwar mit dem höchstmöglichen Dynamiksatz, den der jeweilige Versicherer zulässt! Denn selbst wenn man zwischenzeitlich mehrere dynamische Erhöhungen nacheinander abgelehnt hat und somit eigentlich das Recht auf weitere Erhöhungen erloschen ist (s.o.), lebt diese Dynamik im Falle einer Berufsunfähigkeit beitragfrei wieder auf! Hier ist allerdings ein sehr sorgfältiger Blick in die jeweiligen Vertragsbedingungen erforderlich, um diese spezielle Möglichkeit zur Vertragsgestaltung auch wirklich optimal zu nutzen.