BÜRGERENTLASTUNGSGESETZ: ERSTMALS MELDUNGEN DER PKV AN FINANZBEHÖRDEN
Wie im Bürgerentlastungsgesetz 2009 vorgesehen, haben die privaten Krankenversicherungen erstmals für das Kalenderjahr 2010 diverse Daten an die Finanzbehörden gemeldet – genauer gesagt an die Deutsche Rentenversicherung Bund.
Welche Daten wurden übermittelt, warum wurde gemeldet?
Sofern Sie bei Abschluss (oder auch noch später) der automatischen Datenübermittlung nicht widersprochen haben, erfolgt für folgende Personenkreise eine entsprechende Mitteilung:
- Personen mit substitutiven Krankenvollversicherungstarifen (= der privat Versicherte)
- alle Personen mit einer privaten Pflegepflichtversicherung
- alle Personen, die in speziellen Auslandstarifen versichert sind
- Personen mit substitutivem Krankenvollversicherungstarif als Anwartschaft
- Beiträge zur Krankenvollversicherung zu 100%, wenn nur reine Basisleistungen analog der gesetzlichen KV versichert sind, d.h. der Tarif darf dann keine Mehrleistungen enthalten wie z.B. Heilpraktikerleistungen, Kieferorthopädie, Zahnersatz, stationäre Wahlleistungen
- Wenn eine Krankheitskostenvollversicherung solche Mehrleistungen versichert hat, ist der gesamte Betrag nur zu einem bestimmten Prozentsatz absetzbar. Diesen Prozentsatz meldet die Versicherung an die Finanzbehörde.
- Beiträge zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung sind zu 100% absetzbar.
- Auch eine evtl. Beitragsrückerstattung wird nur nach dem oben genannten Prozentsatz angerechnet – abhängig von den versicherten Mehrleistungen
- Für die Berücksichtigung der gezahlten / zurück erhaltenen Beiträge gilt das sogenannte Zufluss-/Abflussprinzip: Eine Beitragsrückerstattung, die z.B. im September 2010 für das Jahr 2009 erfolgt, wird dem Jahr 2010 zugeordnet, d.h. quasi mit den Beiträgen für 2010 „verrechnet“.