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RENTE AUS DER GESETZLICHEN UNFALLVERSICHERUNG

Für jeden Arbeitnehmer werden Beiträge zur Gesetzlichen Unfallversicherung, auch bekannt als Berufsgenossenschaft -gezahlt. Doch wann leistet diese BG? Bei Krankheit oder einem Unfall? Wieviel wird geleistet?

Im Jahre 2009 haben sich über eine Millionen Arbeitnehmer während der Arbeitszeit oder auf der Hin- bzw. Rückfahrt zur Arbeit so schwer verletzt, dass Sie mindestens für 3 Tage krank geschrieben waren. Aufgrund dieser Arbeits- oder Wegeunfälle erhielten lediglich 22.534 Personen eine Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, knapp 2,1% aller Betroffenen. Diese Zahlen weist die Statistik der gesetzlichen Unfallversicherungen aus.

Renten aus der gesetzl. Unfallversicherung werden also nur gezahlt, wenn

  • der Unfall während der Arbeitszeit, am Arbeitsplatz passiert ist
  • oder auf dem direkten Weg zur Arbeitsstätte und zurück
  • oder die Schädigung die Folge einer anerkannten Berufskrankheit ist

Eine weitere Einschränkung besteht darin, dass Renten erst geleistet werden, wenn der Betroffene durch einen Unfall zu mindestens 20% in seiner Erwerbsfähigkeit gemindert ist.
Besteht  Arbeitsunfähigkeit durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit und während der Dauer der medizinischen Rehabilitation zahlen die Berufsgenossenschaften nach Ablauf der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber (i.d.R. 6 Wochen)  ein Verletztengeld, es beträgt 80 Prozent des Regelentgelts, darf aber nicht höher sein als das regelmäßige Nettoarbeitsentgelt.

Davon werden dann allerdings noch die Beitragsanteile zur Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.

Weiterhin ist zu beachten, dass der Freizeitbereich von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht erfasst und abgesichert wird! Die Grenzen zwischen Arbeits- oder Wegeunfall und Freizeitunfall sind hier fließend. Immer wieder wird vor Gericht gestritten, ob jetzt ein Wegeunfall vorlag oder nicht. Unter Umständen reicht bereits das Überqueren der Straße, um auf dem Nachhauseweg im Supermarkt rasch einzukaufen, um den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung für den ganzen Rest des Nach-Hause-Weges zu verlieren.

Selbst wenn eine Rente gezahlt wird, fällt Sie keinesfalls üppig aus:

Bei einem Jahresverdienst von 36.000 Euro und einer Erwerbsminderung von 20 Prozent aufgrund einer Berufskrankheit oder wegen eines Arbeits- oder Wegeunfalls beträgt derzeit die staatliche Teilrente ca. 400 Euro im Monat; bei vollständiger Erwerbsminderung sind es dann immerhin 2.000 Euro monatlich.

Sich bei der Absicherung seiner Arbeitskraft alleine auf die Gesetzliche Unfallversicherung zu verlassen, erscheint etwas gewagt: Angesichts der genannten Rahmenbedingungen ist es unsicher, ob überhaupt geleistet wird und selbst dann reicht die Höhe nicht aus, um den erreichten Lebensstandard zu halten.

Insofern erscheint mir eine Ergänzung durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung dringend geboten. Wichtig hierbei: Leistungen aus einer privaten BU Versicherung und einer gesetzlichen Unfallversicherungen werden nicht gegeneinander aufgerechnet, sondern unabhängig voneinander gezahlt!

Es gibt durchaus Fälle, in denen ein Arbeitnehmer zwar nur zu 20% Erwerbsgemindert ist, eine kleine (s.o.) Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhält, aber gleichzeitig bereits zu 50% Berufsunfähig ist und aus seiner privaten BU-Versicherung die volle Rente erhält.

Umgekehrt bedingt aber eine volle Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung nicht automatisch auch eine Leistungspflicht der privaten BU Versicherung: Diese prüft immer anhand der eigenen Vertragbedingungen, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt.

Insofern kommt hier der Auswahl eines guten BU Versicherers mit gutem Bedingungswerk eine elementare Bedeutung zu.

PETER WOLNITZA GMBH

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