• Facebook
  • LinkedIn
  • Xing
  • Twitter
  • Youtube
Rufen Sie an: 06187 – 90 29 89
PETER WOLNITZA - Versicherungsmakler für BU und PKV
  • Startseite
  • Beratung
    • BU Versicherung
    • PKV
    • Schüler BU
    • Studenten BU
  • Service
    • Terminvereinbarung
    • Online Beratung
    • Datentransfer
    • Downloads
    • Simplr
  • Blog
  • Kundenstimmen
  • Suche
  • Menü Menü
Zurück zum Blog

STARKE ALLERGISCHE REAKTION AUF NAHRUNGSMITTEL DOCH KEIN UNFALL

Bereits in einem früheren Blog-Beitrag hatte ich über ein Urteil des OLG München berichtet -zum nachlesen: Aktenzeichen.: 14 U 2523/11

Hier war das OLG zu der Entscheidung gelangt, dass eine starke, allergische Reaktion mit Todesfolge auf ein Nahrungsmittel (hier Schokolade mit Nüssen) als ein Unfall im Sinne der Vertragsbedingungen zu werten sei. Der Versicherer wurde verurteilt, die vereinbarte Unfalltodessumme zu zahlen.

Der BGH beurteilte das am 23.10.2013 jedoch anders: (Aktenzeichen: IV ZR 98/12)

Auch der BGH war der Ansicht, dass der Tod des versicherten Kindes ein Unfall war.
(Das Kind litt an einer extremen Allergie gegen Nüsse, hatte aber trotzdem Nuss-Schokolade gegessen)

Dennoch sei der Unfallversicherer nicht zur Leistung verpflichtet:
Die extreme Nussallergie sei ein Gebrechen und mitursächlich für das Geschehene.
Bei der Allergie handelte es sich um einen deutlich aus dem Bereich der medizinischen Norm herausragenden Umstand, der eine einwandfreie Ausübung normaler Körperfunktionen nicht mehr zugelassen habe.

In den Bedingungen fast aller Unfallversicherer gibt es Klauseln, dass die Versicherungsleistung (Hier: vereinbarte Todesfallsumme) entsprechend zu kürzen ist, wenn Krankheiten oder Gebrechen an dem Unfallereignis mitgewirkt haben.
Eine evtl. Versicherungsleistung wird also um den Grad der Mitursächlichkeit reduziert.

Diese Mitwirkung ist allerdings durch den Versicherer zu beweisen.

Auch kann nicht jeder „von der Norm abweichende Zustand“ zum Nachweis einer Mitursächlichkeit heran gezogen werden (dann wäre der Versicherungsschutz im Prinzip wertlos) – andererseits kann von dem Unfall-Versicherer nicht verlangt werden, für Ursachen von Gesundheitsschädigungen zu zahlen, die eben nicht (nur) die Folge eines Unfalles sind.

PETER WOLNITZA GMBH

Versicherungsmakler
Gartenstr. 51
61130 Nidderau

Telefon: 06187 – 90 29 89
Telefax: 06187 90 29 88
E-Mail: info@wolnitza.de

Beratung bundesweit

Online + Telefonisch
Mo.- Fr. 11:00 – 20:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Proven Expert

Erfahrungen & Bewertungen zu PETER WOLNITZA GMBH [der-online-makler.de] anzeigen

Neuste Beiträge

  • SIGNAL IDUNA (SI) und Deutscher Ring erneut Beitragsstabil
  • Was muss ich als privat Versicherter bei Corona Impfung beachten?
© PETER WOLNITZA GMBH| SEO & Website by Orange Raven - powered by Enfold WordPress Theme
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Pflichtinformationen
GRENZEN DER GESETZLICHEN UNFALLVERSICHERUNG IIKASSE MUSS MOBILES GERÄT ZUR SAUERSTOFFVERSORGUNG ZAHLEN
Nach oben scrollen

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung: Datenschutzerklärung

OK, ich akzeptiere die CookiesCookies aktivieren/deaktivieren

Cookie and Datenschutz-Einstellungen



Wie wir Cookies nutzen

Wir nutzen Cookies ausschließlich anonym. Cookies dienen uns dazu, zu verstehen wie sich die Besucher auf der Website bewegen und wo wir etwas verbessern können. Wir nutzen sie nicht um persönliche Daten zu erheben, sondern nur um zu verstehen woher die Besucher kommen und wie wir unsere Seite und unser Angebot noch besser auf sie zuschneiden können. Das Aktivieren von Cookies hilft uns dabei. Bitte helfen Sie uns und akzeptieren Sie die Cookies.

Wichtige Cookies für die Website

Diese Cookies werde unbedingt für die Funktion der Seite benötigt. Wenn man diese deaktiviert, funktioniert die Seite nicht mehr korrekt. Wir empfehlen daher diese angeschaltet zu lassen. Diese Art von Cookies sammelt keine relevanten Daten über Sie oder Ihr Surfverhalten.

Google Analytics Cookies

Mit Hilfe von Google Analytics erfahren wir, welche Seiten auf dieser Homepage geöffnet werden, wie weit gescrollt wird und an welcher Stelle der Nutzer unsere Seite verlässt. Das hilft uns sehr dabei die Seite so zu gestalten, dass Sie die Informationen optimal bereit stellt. Wenn Sie das Tracking ausstellen wollen, klicken Sie bitte hier:

Other external services

Wir verwenden auch weitere Services wie Google Maps oder Google Web Fonts (lokal gespeichert), um die Seite korrekt darzustellen und Funktionen wie eine direkte MAPs-Navigation zu bieten.

Google Webfont Settings:

Google Map Settings:

Vimeo and Youtube video embeds:

Datenschutzerklärung

Mehr über unseren Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung:

Datenschutz
Einstellungen akzeptierenAblehnen und Benarchichtigung schließen