AUSBAUGARANTIEN, NACHVERSICHERUNGSGARANTIEN, ERHÖHUNGSOPTIONEN, NACHVERSICHERUNGSOPTIONEN
Aus der Reihe : Dynamik, Erhöhungsoptionen und Garantien in der BU-Versicherung:
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Teil 4
Kommen wir zu einem weiteren Block dieser ganzen Optionen – hier wird es jetzt richtig bunt: Ausbaugarantien, Nachversicherungsgarantien, Erhöhungsoptionen, Nachversicherungsoptionen…
ein wildes Sammelsurium an Begriffen, die einer Erklärung bedürfen. Erschwerend kommt noch hinzu, dass dieselben Begriffe bei den einzelnen Gesellschaften andere Bedeutungen haben können. Hier bleibt Ihnen wirklich nur dieMöglichkeit in den jeweiligen Bedingungen nachzulesen, was eben genau der Versicherer z.B. unter eine Erhöhungsoption oder einer Ausbaugarantie versteht.
Anmerkung: Alle folgenden Optionen gelten natürlich nur für den Fall, dass noch keine Berufs-unfähigkeit bei der versicherten Person vorliegt!
Versuchen wir es mit dem ersten Begriff: Nachversicherungsgarantie
Manche Versicherungen bieten an, dass bestehende Verträge OHNE erneute Gesundheits-prüfung erhöht werden können, wenn bestimmte Ereignisse im Leben der versicherten Person eingetreten sind, zum Beispiel
- Heirat oder Scheidung
- Geburt oder Adoption eines Kindes
- Abschluss der Berufsausbildung und Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit
- Akademischer Abschluss und Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit
- Kauf oder Bau einer Immobilie
- Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Wechsel in die berufliche Selbstständigkeit
- Befreiung von der Versicherungspflicht als selbstständiger Handwerksmeister
- Nachhaltige Steigerung des Einkommens bei Angestellten
- Nachhaltige Steigerung des druchschnittlichen Gewinnes bei Selbstständigen
- Wegfall der Versicherungspflicht in einem Versorgungswerk
- Wegfall einer betrieblichen Altersversorgung
– ……
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, auch sind manche der genannten Voraussetzungen bei den einzelnen Gesellschaften nicht aufgeführt oder anders definiert.
Sicherlich ist es von Vorteil, wenn eine Gesellschaft an dieser Stelle möglichst viele Ereignisse anbietet, die zu einer Erhöhung des Versicherungsschutzes OHNE erneute Gesundheitsprüfung führen können. Allerdings ist ein umfangreicher Katalog nicht das einzige Bewertungskriterium:
- Um wieviel darf erhöht werden?
- Werden bereits angenommene dynamische Erhöhungen angerechnet?
- Darf die Erhöhung selbst mit einer Dynamik ausgestattet sein?
- Bis zu welcher Gesamt-Renten-Höhe greift die Option?
- Bis zu welchem Endalter dürfen die Optionen genutzt werden?
- Gibt es Laufzeit/Endalter Begrenzungen?
- Garantierte Erhöhung im Leistungsfall möglich?
All das sind Faktoren, die bei der Bewertung einer solchen Anpassungsklausel zu prüfen sind. So hilft es doch überhaupt nichts, wenn zwar sehr viele Optionen aufgezählt sind, aber das Recht auf diese Optionen nur bis zum 30. Lebensjahr gilt, oder nur für die ersten 5 Jahre der Laufzeit – das ist Augenwischerei pur! Leider reicht so etwas aber in vielen Fällen aus, um gute Platzierungen in diversen Rankings und Hit-Listen zu erreichen, wenn diese Kriterien nur oberflächlich abgefragt werden. Generell ist anzumerken, dass es sich bei den Nach-versicherungsoptionen meist nicht um Vertragsbestimmungen handelt, die Sie als Kunde zu- oder abwählen können. Sie sind halt in den Vertragsbedingungen der einen Gesellschaft enthalten, bei der anderen eben nicht. Daher die Empfehlung, auch hier einen genauen Blick in das Kleingedruckte zu werfen – oder werfen zu lassen!
Bitte immer daran denken: Die Begriffe sind nicht einheitlich belegt, d.h. ein anderer Versicherer kann unter Nachversicherungsgarantie durchaus etwas anderes definieren!