Wie aus Kreisen der Regierungskoalition zu hören war, soll zum 01.01.2011 eine entscheidenede Änderung bzgl. Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung auf den Weg gebracht werden:
Damit ein Angestellter von der GKV in die PKV wechseln darf, soll ab diesem Termin bereits wieder das einmalige Überschreiten der sogenannten Versicherungspflichtgrenze ausreichen. Zu Zeiten der grossen Koalition war dieser Zeitraum auf drei Jahre ausgedehnt worden. Wer also als Angestellter im Jahr 2010 mehr als 4.162,50 € monatlich (oder 49.950.- € im Jahr) verdient, könnte von dieser Gesetzesänderung profitieren und zum 01.01.2011 bereits in die private Krankenversicherung wechseln, ohne - wie bisher, diese Grenze drei Jahre in Folge überschreiten zu müssen.
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